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Tierhaltung in der Mietwohnung

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  Fr, 06.04.2018

Eine von uns vermietete Wohnung ist derzeit von einem Paar bewohnt, welches Hunde und Katzen besitzt. Bei einem Besuch kürzlich hatten wir den Eindruck, dass die Wohnung durch die Tierhaltung stärker als normal abgenutzt ist. Es gibt da und dort Kratzspuren an Türen und Wänden. Wir stellen uns nun die Frage, wie sich dieser Umstand auf einen späteren Auszug auswirkt. Wer haftet für welche Schäden?

Die Mieterschaft haftet für Schäden durch übermässige Abnutzung der Wohnung, die sie selbst und auch ihre Haustiere verursacht haben. Darunter fallen starke Gebrauchsspuren sowie Beschädigungen durch unsachgemässen Gebrauch. Die Mieter haften jedoch nicht für die normale Abnutzung des Mietobjektes. Ob übermässige Abnutzung vorliegt, muss im Einzelfall entschieden werden.

Die Autorin

Barbara Mühlestein
Dipl. Immobilientreuhänderin
Mühlestein Immobilien

Aus «casanostra» 145

Hinweis

Zur Haustierhaltung bietet der Hausverein eine Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag an. Das Formular kann unter casafair.ch/formulare bezogen werden.

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