Solaranlagen im Stockwerkeigentum – Casafair

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Solarenergie

Grosse Dach­flä­chen von Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern sind für die Gewin­nung von Solar­strom gera­dezu prä­de­sti­niert. Noch viel zu oft las­sen aber die mit der Errich­tung der Solar­an­lage ein­her­ge­hen­den hohen Kos­ten die anfäng­li­che Begeis­te­rung der Stockwerkeigentümer*innen für das Pro­jekt bereits im Anfangs­sta­dium im Keim ersti­cken. Das muss nicht sein!

Um einer Solar­an­lage auf dem gemein­sa­men Dach einer Stockwerkeigentümergemeinschaft zum Durch­bruch zu ver­hel­fen, emp­fiehlt es sich, bei der Abstim­mung die Finan­zie­rung der Solar­an­lage von der Grund­satz­frage, ob eine Solar­an­lage auf dem Dach der Lie­gen­schaft der Stockwerkeigentümergemeinschaft errich­tet wer­den darf, abzu­tren­nen. Erfah­rungs­ge­mäss gibt es kaum eine ernst­hafte Oppo­si­tion gegen die Errich­tung einer Solar­an­lage als sol­che. Wider­spruch rich­tet sich vor allem gegen die Kos­ten­be­tei­li­gung, weil nicht alle Stockwerkeigentümer wil­lens oder in der Lage sind, das für die Errich­tung benö­tigte Geld aufzubringen.

Aus «casanostra» 165

Die Autorin

Eliane Ganz

Eliane E. Ganz
LL.M., Rechts­an­wäl­tin und neben­amt­li­che Han­dels­rich­te­rin im Bereich Miete,
Kämp­fen Rechts­an­wälte, Zürich

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