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Solarenergie

Grosse Dachflächen von Mehrfamilienhäusern sind für die Gewinnung von Solarstrom geradezu prädestiniert. Noch viel zu oft lassen aber die mit der Errichtung der Solaranlage einhergehenden hohen Kosten die anfängliche Begeisterung der Stockwerkeigentümer*innen für das Projekt bereits im Anfangsstadium im Keim ersticken. Das muss nicht sein!

Um einer Solaranlage auf dem gemeinsamen Dach einer Stockwerkeigentümergemeinschaft zum Durchbruch zu verhelfen, empfiehlt es sich, bei der Abstimmung die Finanzierung der Solaranlage von der Grundsatzfrage, ob eine Solaranlage auf dem Dach der Liegenschaft der Stockwerkeigentümergemeinschaft errichtet werden darf, abzutrennen. Erfahrungsgemäss gibt es kaum eine ernsthafte Opposition gegen die Errichtung einer Solaranlage als solche. Widerspruch richtet sich vor allem gegen die Kostenbeteiligung, weil nicht alle Stockwerkeigentümer willens oder in der Lage sind, das für die Errichtung benötigte Geld aufzubringen.

Aus «casanostra» 165

Die Autorin

Eliane Ganz

Eliane E. Ganz
LL.M., Rechtsanwältin und nebenamtliche Handelsrichterin im Bereich Miete,
Kämpfen Rechtsanwälte, Zürich

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