Sinkender Referenzzinssatz – was nun?
«Am 1. Juni 2017 hat das Bundesamt für Wohnungswesen den hypothekarischen Referenzzinssatz auf 1,5% gesenkt. Als Vermieter stellt sich nun für uns die Frage, was wir unternehmen müssen. Müssen alle Mietzinse sinken?»
Der Hausverein Schweiz empfiehlt den Vermietern, die Mietverträge zu überprüfen und allfällige Anpassungen vorzunehmen. Der Vermieter muss den Mietzins für jeden einzelnen Vertrag prüfen. Massgebend für die Berechnung eines Senkungsanspruches des Mieters ist der bei Beginn des Mietverhältnisses oder bei der letzten Anpassung gültige Referenzzinssatz.
Aktueller Referenzzinssatz
© Andreas Käsermann
Der Referenzzinssatz wird vierteljährlich aktualisiert und durch das Bundesamt für Wohnungswesen bekannt gegeben.