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Schenkung als Bumerang?

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  Fr, 06.04.2018

«Meine betagten Eltern beabsichtigen, uns Kindern ihre Liegenschaft als Schenkung zu übergeben. Sie haben dabei lebenslängliche Nutzniessung. Was gilt es dabei zu beachten? Kann sich eine solche Schenkung für sie oder uns als ein Bumerang erweisen?»

Mit einer Schenkung der Liegenschaft zu Lebzeiten wird diese bereits vor Versterben auf die Kinder übertragen. Durch die Nutzniessung verbleiben sowohl deren Ertrag wie auch allfällige Hypothekarzinse und der Unterhalt bei den Eltern, welche die Liegenschaft auch weiterhin versteuern.

Die Autoren

Markus Gysi

Markus Gysi
Rechtsanwalt, Notar und Mediator SAV, Bern
Häusermann + Partner

Celine Krebs

Celine Krebs
Rechtsanwältin und Notarin, Burgdorf
Häusermann + Partner

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