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Referenzzins steigt – Miete auch?

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  Mo, 09.10.2023

«Muss ich in jedem Fall mit der Miete hinaufgehen, wenn der Referenzzins steigt?»

Das Mietrecht orientiert sich am einheitlichen hypothekarischen Referenzzinssatz, der am 1 . Juni 2023 von 1 , 25 auf 1 , 50 Prozent angestiegen ist und zurzeit auf diesem Wert bleibt.   Das bedeutet, dass grundsätzlich eine Mietzinserhöhung von 3 Prozent möglich ist, wenn der aktuelle Mietzins auf dem tieferen Referenzzinssatz beruht. In jedem Fall sollten Sie die  Anpassung des Referenzzinssatzes zum Anlass nehmen, die Höhe der Mieten anhand der tatsächlichen Kosten für die Liegenschaft zu prüfen. Bei der Anpassung spielen Kostenstände  wie Teuerung gemäss Landesindex sowie gestiegene Unterhalts- und Betriebskosten und wertvermehrende oder energetische Verbesserungen und Überholungen eine  Rolle.

Wenn Sie sich für eine Mietzinserhöhung entscheiden, vergessen Sie nicht, ein kantonal genehmigtes Formular mit klarer Begründung der Erhöhung pro Person einer Mietpartei zu  verwenden, um möglichen Anfechtungen einer missbräuchlichen Kündigung bei der zuständigen Schlichtungsbehörde vorzubeugen.

Die Autorin

Isabelle Gautschi
Immobilienbewirtschafterin,
treuhandbüro TIS Gmbh

Aus «casanostra» 172

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