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Rechtliche Grundlagen im Stockwerkeigentum

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  Mi, 01.01.2014

Stockwerkeigentum ist Miteigentum. Miteigentum wiederum bedeutet, dass mehrere Personen zu bestimmten Teilen eines Wohn- oder Gewerbegebäudes Eigentümer einer Sache sind.

Es gehört zur Spezialität bei Stockwerkeigentum, dass man innerhalb des Miteigentums einem Eigentümer ein Sonderrecht zuweist, vor allem seine Wohnung, aber auch zum Beispiel den Bastelraum. Mit diesem Sonderrecht kann der Eigentümer mehr oder weniger machen, was er will. Das heisst, er kann die Wohnung innerlich verändern, verkaufen oder mit Hypotheken belasten.

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