Radon: Stiller Killer im Keller
Der Bundesrat hat neulich die Richtlinien zum Schutz vor Strahlung verschärft. Auch beim radioaktiven Gas Radon gelten ab 2018 tiefere Referenzwerte. Wer baut oder renoviert, ist von den Neuerungen ab 2018 betroffen.
Der Bundesrat beabsichtige mit der neuen Regelung, Bevölkerung und Umwelt besser vor ionisierender Strahlung zu schützen und die gesetzlichen Grundlagen des Strahlenschutzes an die internationalen Richtlinien anzupassen, heisst es aus dem Bundesamt für Gesundheit. Die neuen Richtlinien und Referenzwerte betreffen sowohl die künstliche wie auch die natürliche Strahlung. Die Röntgenabteilung im Spital ist also ebenso tangiert wie die Bauherrin oder der renovationswillige Hausbesitzer.