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Neue Hausordnung: brauche ich neue Mietverträge?

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  Do, 04.04.2019

«Für unsere Mietliegenschaft hatten wir bisher keine Hausordnung. Dies möchten wir gerne ändern, haben jedoch Bedenken, ob das juristisch in Ordnung ist. Können wir einfach eine Hausordnung in Kraft setzen oder müssen alle Mietverträge neu erstellt werden?»

Die Hausordnung regelt das Zusammenleben im Wohnhaus. Sie enthält Rechte und Pflichten der Mieter, fordert gegenseitige Rücksichtnahme und ermöglicht damit ein geordnetes Zusammenleben. So werden darin beispielsweise die Nutzung und Reinigung der gemeinschaftlichen Räume, das Schliessen der Haustüre, Nacht- und Mittagsruhe, die Treppenhausordnung, das Grillieren auf Balkonen, die Nutzung der Waschküche usw. geregelt. Bestimmte Arbeiten wie die turnusmässige Reinigung des Treppenhauses können auf den Mieter übertragen werden. Die Hausordnung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, die Regeln werden ausschliesslich vom Vermieter aufgestellt. In der Praxis empfiehlt es sich, die Hausordnung als festen, integrierten und mitunterzeichneten Bestandteil zum Mietvertrag zu halten. Ansonsten ist diese für den Mieter rechtlich nicht vollständig bindend.

Die Autorin

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Barbara Mühlestein
Dipl. Immobilientreuhänderin
Casafair Immobilien-Dienstleistungen
casafair.ch/immobilien

Aus «casanostra» 150

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