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Nebenkostenabrechnung

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  Mi, 01.01.2014

Nebst dem Nettomietzins sind die Nebenkosten ein Bestandteil des Mietzinses. Es besteht die Möglichkeit, diese Nebenkosten bereits im Mietzins einzuschliessen. Die so erzielte Summe heisst Bruttomietzins. Sinnvoller ist es jedoch, die Nebenkosten separat auszuscheiden.

Damit hat man Gewähr, dass diese Kosten, welche ja effektiv nur durch den Gebrauch des Mietobjektes entstehen, auch tatsächlich bezahlt werden. Die Eigentümerschaft verpflichtet sich damit zwar, einmal jährlich eine Abrechnung zu erstellen. Ist diese jedoch einmal erstellt, so ändern sich jährlich lediglich die Zahlen, der Aufwand hält sich in Grenzen.

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