Muss ich die Kündigung begründen?
«Mein Mieter schikaniert mich seit Jahren. Nun möchte ich ihm künden, aber keine Begründung angeben. Geht das?»
Ja das ist grundsätzlich möglich – vorerst. Sie können eine Kündigung zuerst ohne Angabe von Gründen vornehmen. Meist möchte ein Mieter aber dennoch wissen, was der Grund für diese Kündigung ist. Er kann jederzeit innert der 30-tägigen Anfechtungsfrist verlangen, dass Sie eine Begründung angeben. Auf diese Aufforderung hin müssen Sie den Grund liefern, und er sollte nachvollziehbar sein.