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Muss ich auf Verlangen des Nachbarn die Garage versetzen?

  Do, 08.09.2016

«Nach dem Kauf einer Liegenschaft ist mir aufgefallen, dass das Näherbaurecht meiner Doppelgarage nicht im Grundbuch eingetragen ist. Was bedeutet das für mich?»

Jede Gemeinde regelt in ihrem Baureglement, wie nahe an die Grundstücksgrenze gebaut werden darf. In den meisten Fällen dürfen diese Grenzabstände mit Zustimmung des betroffenen Nachbars unterschritten werden. Die Zustimmung ist in der Regel an keine besondere Form gebunden, kann also auch mündlich erfolgen. Die Einhaltung der Vorgaben wird vor Erteilung der Baubewilligung geprüft. Nachdem die Baubewilligung erteilt wurde, ist die Baute auch künftig in ihrem Bestand geschützt. Ob eine Baubewilligung vorliegt, kann bei der Gemeinde angefragt werden.

Der Autor

Bild Thomas Gysi Zvg

Thomas Gysi
Rosat Rechtsanwälte

Aus «casanostra» 137

casanostra 137 - September 2016

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