Mündlicher Mietvertrag: geht das?
«Bei der Wohnungsvermietung werden die Eckpunkte des Mietverhältnisses in aller Regel schriftlich festgehalten. Wäre ein mündlicher Mietvertrag überhaupt gültig?»
Üblicherweise werden Mietverträge schriftlich abgeschlossen. Da das Gesetz jedoch keine Formvorschriften für Mietverträge vorsieht, können diese auch mündlich oder durch sogenannt «konkludentes Verhalten» abgeschlossen werden.
Die Autorin
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Eliane E. Ganz
LL.M., Rechtsanwältin und nebenamtliche Handelsrichterin im Bereich Miete,
Kämpfen Rechtsanwälte, Zürich