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Wie kommuniziere ich die Mietzinserhöhung?

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  Di, 14.02.2023

«Ich habe in die energetische Sanierung bei unserem Mehrfamilienhaus investiert und möchte den Mietzins anpassen. Was ist zu beachten?»

Eine Mietzinserhöhung lässt sich nicht mit einem gewöhnlichen Brief kommunizieren, sondern sie muss mit einem amtlich genehmigten Formular mitgeteilt werden. Auf einem solchen müssen bestimmte Angaben enthalten sein, damit die Mietzinserhöhung rechtsgültig ist:

  • Bisheriger und neuer Mietzins (Nettomiete und Nebenkosten).
  • Der Zeitpunkt, auf den die Mietzinserhöhung in Kraft treten soll.
  • Die Begründung für die Mietzinserhöhung (bei mehreren Gründen müssen die Gründe einzeln aufgeführt und beziffert werden). Die Gründe können zusätzlich auch in einem Begleitschreiben erläutert werden, sofern im Formular darauf verwiesen wird.
  • Ein Hinweis auf die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anfechtung der Mietzinserhöhung sowie ein Verzeichnis der Schlichtungsbehörden.
  • Die Anforderungen an die amtlichen Formulare sind in Art. 19 VMWG (Mietzinserhöhung und andere einseitige Vertragsänderungen) geregelt.
  • Zeitpunkt der Mitteilung einer Mietzinserhöhung.

Das amtliche Formular mit der Mietzinserhöhung muss spätestens zehn Tage vor Beginn der Kündigungsfrist bei der Mietpartei eintreffen. Die Kündigungsfrist und die Termine, auf die gekündigt und der Mietzins erhöht werden kann, sind im Mietvertrag aufgeführt.

Aus «casanostra» 169

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