Mietzinsanpassungen
Mietzinsapassungen sind aus mehreren Gründen möglich.
- Renovation , die eine Wertsteigerung des Objektes bedeutet (Berechnungstool auf www.mietrecht.ch)
- Änderungen beim Referenzzins
- Teuerung
- allgemeine Kostensteigerungen
Will man eine Änderung vornehmen, bedeutet dies eine Abänderung des ursprünglichen Vertrages. Die Änderung muss mit dem amtlichen Formular für bekanntgegeben werden.
© Andreas Käsermann
Der Referenzzinssatz wird vierteljährlich aktualisiert und durch das Bundesamt für Wohnungswesen bekannt gegeben.