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Mieterhöhung nach Fensterersatz?

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  Fr, 17.02.2017

«Wir haben vor rund einem Jahr neue Fenster einbauen lassen, aber den Mietzins bisher noch nicht erhöht. Können wir dies noch tun? Auch rückwirkend?»

Sie können eine Miete aufgrund wertvermehrender Investitionen auch anpassen, wenn die Investition wie in Ihrem Fall schon ein Jahr zurückliegt. Oft liegen die letzten Rechnungen ja erst Monate nach Abschluss der Arbeiten vor. Sie können jedoch eine Miete nie rückwirkend anpassen.

Der Autor

Robert Züblin

Robert Züblin
Neef Berke Immobilien

Aus «casanostra» 139

casanostra 139 - Februar 2017

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