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Mediation: Damit der Streit nicht ausartet

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  Do, 15.02.2018

«Meine Geschwister und ich haben eine Liegenschaft geerbt. Nun sind wir uns über deren weitere Nutzung nicht einig. Es stehen bereits erste finanzielle Forderungen im Raum, sodass die Liegenschaft womöglich verkauft werden muss. Wie können wir die Angelegenheit zur Zufriedenheit aller Beteiligten bereinigen?»

Als Erbengemeinschaft ist man aus verschiedenen Gründen gefordert. Alle damit verbundenen Entscheidungen benötigen eine Einstimmigkeit. Man ist unfreiwillig, kurzfristig und somit auch unvorbereitet mit einem Thema konfrontiert, was sich belastend anfühlen kann. Zudem besteht eine Erbengemeinschaft aus Angehörigen, welche einander im positiven wie negativen Sinne gut kennen. Die Gefahr besteht, dass bei dieser Konstellation einzelne Beteiligte ein dünnes Nervenkostüm aufweisen können und somit ein Konflikt unausweichlich ist. In solchen Fällen kann eine Mediation der Weg zur Erreichung eines gemeinsamen Zieles sein. Solange noch kein Konflikt entbrannt oder der Konflikt in einem Stadium ist, bei welchem die Teilnehmer zumindest noch an einen gemeinsamen Termin gebracht werden können, kann eine Mediation die besten Resultate hervorbringen.

Der Autor

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Michel Wyss
Immobilienbewirtschafter mit eidg. Fachausweis, Wyss Liegenschaften GmbH

Aus «casanostra» 144

casanostra 144 - Februar 2018

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