In vielen Häusern im Stockwerkeigentum kommt mit steigendem Alter der Bewohnenden der Wunsch nach einem Lifteinbau auf.
Der Wunsch eines Lifteinbaus führt oft zu Diskussionen: Für die einen ist der Lift finanziell nicht gut tragbar. Für die anderen ist die Investition nicht notwendig, weil sie eh im Erdgeschoss wohnen und den Lift nicht brauchen würden. Ein Lifteinbau gilt heutzutage nicht als Luxus. Und grundsätzlich ist die Nützlichkeit der Anlage sicherlich unbestritten. Zudem stellt sie eine Wertvermehrung für das ganze Haus dar.
Ist der Nutzen einer baulichen Massnahme unbestritten, so ist darüber mit dem qualifizierten Mehr abzustimmen. Das heisst, die Mehrheit der Eigentümerinnen und Eigentümer mit der Mehrheit der Wertquoten muss positiv abstimmen. Je nachdem, wo im Haus der Lift eingebaut wird, kann aber auch die Einstimmigkeit zum Tragen kommen. Dann etwa, wenn er an der Fassade zu stehen kommt und damit eine Veränderung des Aussehens bewirkt.
Die Finanzierung des Lifteinbaus ist entgegen der häufigen Meinung nicht durch den Erneuerungsfonds gedeckt. Der Fonds deckt den grösseren Unterhalt der Liegenschaft, also den Werterhalt. Nicht jedoch die Kosten für wertvermehrende Neuanschaffungen. Die Liftkosten müssen deshalb von den Eigentümern im Rahmen ihrer Wertquoten getragen werden. Da ein Lifteinbau rund CHF 100’000 kosten kann, wird er von einem Teil der Bewohnerinnen und Bewohner abgelehnt.
Selbstverständlich können die Eigentümer untereinander Lösungen zur Finanzierung finden, indem zum Beispiel einige Eigentümer die Kosten der übrigen Eigentümer vorderhand übernehmen. Es ist auch üblich, dass die oben liegenden Wohnungen mehr an die Verbrauchskosten bezahlen, da sie den Lift mehr benutzen. Eine solche Entlastung soll sich also vor allem für die Wohungsbesitzer im Erdgeschoss positiv auswirken.

Karin Weissenberger
Co-Präsidentin Casafair Zürich
Fachberaterin Casafair Schweiz
Immobilienfachfrau
Aus «casanostra» 158


