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Kosten für die Schneeräumung gerecht verteilen

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  Do, 14.02.2019

«Mein Nachbar hat ein Wegrecht über mein Grundstück als Zugang zu seinem Haus. Muss er die Kosten für die Schneeräumung übernehmen?»

Es kommt darauf an, was zwischen den Parteien vereinbart wurde, insbesondere ob der Dienstbarkeitsvertrag eine Regelung über die Kostenverteilung enthält. Sollte keine vertragliche Regelung existieren, muss grundsätzlich der Inhaber des Wegrechts, in diesem Fall der Nachbar, die Kosten übernehmen. Ihm obliegt auch die Unterhaltspflicht, sodass er dafür verantwortlich ist, dass der Weg tatsächlich vom Schnee geräumt wird. Der Nachbar muss den Schnee nicht selbst räumen, sondern kann diese Aufgabe an einen Dritten delegieren.

Anders sieht es jedoch aus, wenn Sie den Weg ebenfalls benutzen. In diesem Fall werden die Unterhaltspflicht und die damit einhergehenden Kosten nach der Interessenlage verteilt. Dies jedoch nur, wenn Sie den Weg auch tatsächlich, regelmässig und in erheblichem Umfang mitbenutzen oder anderswie davon profitieren. Eine nur gelegentliche und geringfügige Benutzung des Weges reicht nicht aus. Im Streitfall wird das Gericht über die Verteilung der Unterhaltspflicht und der Kosten entscheiden müssen.

Selbstverständlich können in einem Vertrag die Unterhaltspflicht sowie die Kostentragung nach Belieben unter den Parteien geregelt werden. Damit eine solche Regelung auch gegenüber späteren Eigentümern gilt, muss sie öffentlich beurkundet und im Grundbuch eingetragen werden

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Die Autorin

Anna-Lynn Fromer

Anna-Lynn Fromer
Rechtsanwältin
Häusermann + Partner, Bern

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