Kosten für die Schneeräumung gerecht verteilen
«Mein Nachbar hat ein Wegrecht über mein Grundstück als Zugang zu seinem Haus. Muss er die Kosten für die Schneeräumung übernehmen?»
Es kommt darauf an, was zwischen den Parteien vereinbart wurde, insbesondere ob der Dienstbarkeitsvertrag eine Regelung über die Kostenverteilung enthält. Sollte keine vertragliche Regelung existieren, muss grundsätzlich der Inhaber des Wegrechts, in diesem Fall der Nachbar, die Kosten übernehmen. Ihm obliegt auch die Unterhaltspflicht, sodass er dafür verantwortlich ist, dass der Weg tatsächlich vom Schnee geräumt wird. Der Nachbar muss den Schnee nicht selbst räumen, sondern kann diese Aufgabe an einen Dritten delegieren.