Hypothekarischer Referenzzinssatz
Für Mietzinsanpassungen aufgrund von Änderungen des Hypothekarzinssatzes gilt für die ganze Schweiz ein einheitlicher Referenzzinssatz. Er ersetzt den früher massgebenden kantonalen Zinssatz für variable Hypotheken.
Der Referenzzinssatz wird vierteljährlich aktualisiert und durch das Bundesamt für Wohnungswesen bekannt gegeben.
Aktueller Referenzzinssatz
© Andreas Käsermann
Der Referenzzinssatz wird vierteljährlich aktualisiert und durch das Bundesamt für Wohnungswesen bekannt gegeben.