«Ich habe gehört, dass es Banken gibt, die einem nach der Pensionierung die Hypothek kündigen und man dann sein Haus verkaufen muss. Wie muss ich vorgehen, damit dies nicht geschieht?»
Für die Berechnung, ob sich eine Kundin oder ein Kunde eine Hypothek leisten kann, geht die Bank in der Regel von einem theoretischen Zins von fünf Prozent aus. Hinzu kommen Nebenkosten in der Höhe von einem Prozent des angenommenen Verkehrswertes. Beides zusammen darf maximal 33 Prozent des Brutto-Einkommens ergeben. Nach der Pensionierung wird diese Rechnung mit dem Renteneinkommen gemacht, das oft bis zu 40 Prozent tiefer ist als das Erwerbseinkommen. Wer seine Hypothek bis dahin nicht weit genug abbezahlt hat, kann in eine schwierige Situation kommen: Es gibt Banken, die dann tatsächlich mit der Kündigung drohen.
Damit es nicht so weit kommt, ist das wichtigste, spätestens im Alter von 50 Jahren das voraussichtliche Renteneinkommen zu berechnen. Dieses setzt sich aus der AHV-Rente und der Rente aus der Pensionskasse zusammen. Planen Sie mit Ihrer Hausbank, wie Sie in den 15 Jahren bis zur Pensionierung Ihre Hypothek soweit abzahlen können, dass sie tragbar bleibt. Dafür können Sie beispielsweise Ihr Guthaben in der Säule 3a regelmässig beziehen. Ganz abzahlen macht oft keinen Sinn, weil sonst die flüssigen Mittel für anderes fehlen. Vielleicht kommt für Sie auch eine andere Lösung in Frage: z.B. Ihre Liegenschaft samt der Hypothek vorzeitig an die nächste Generation übergeben und als Nutzniessende darin wohnen bleiben?
Die richtige Strategie hängt von Ihrer Finanz- und Lebenssituation ab. Wichtig ist, früh genug eine zu entwickeln. Falls Ihnen Ihre Hausbank nicht weiterhilft, können Sie sich auch an eine Treuhänderin, einen Steuerberater oder eine Vorsorgeberatungsstelle wenden.
Jürg Spahr
Leiter Immobilienfinanzierung, Alternative Bank Schweiz ABS, Olten
Aus «casanostra» 148


