Schliessen

Casafair Logo

Bereits Mitglied? Einloggen und weiterlesen

Ratgebertexte und Hintergrundartikel sind nur für Casafair Mitglieder kostenlos.

Nicht-Mitglieder haben kostenlosen Zugriff auf 5 Texte. Sie können noch 5 Artikel kostenlos lesen.

Hängige Erbrechtsrevision: Diese Neuerungen sind geplant

     

  Do., 13.02.2020

«Das Erbrecht steht derzeit politisch zur Diskussion. Was wird sich mit der angestrengten Revision des Erbrechts ändern?»

Das Leben – insbesondere auch das Familienleben – ist nicht mehr dasselbe wie noch vor hundert Jahren. Dennoch haben wir ein hundertjähriges Erbrecht, das sich seit Inkrafttreten fast nicht verändert hat. Es ist deshalb höchste Zeit, dass unser Erbrecht an die neuen gesellschaftlichen Formen des Zusammenlebens angepasst wird. Der Bundesrat arbeitet mit Hochdruck an einer Modernisierung.

Im Wesentlichen geht es bei der Erbrechtsrevision darum, dem Erblasser mehr Verfügungsfreiheit einzuräumen. Gemäss heutigen Regelungen haben die Nachkommen, der Ehepartner beziehungsweise eingetragene Partner oder in bestimmten Fällen auch die Eltern einen Anspruch auf einen Mindestanteil der Erbschaft. Über diesen sogenannten Pflichtteil kann der Erblasser nicht frei verfügen. Es ist deshalb vorgesehen, dass die Pflichtteile wie folgt angepasst werden:

Damit kann der Erblasser künftig freier über sein Vermögen verfügen und beispielsweise seinen Lebenspartner oder dessen Kinder stärker begünstigen als bisher. Ebenfalls kann der überlebende Ehegatte gegenüber den gemeinsamen Kindern in einem grösseren Umfang meistbegünstigt werden.

Der Kreis der gesetzlichen Erben sowie die gesetzlichen Erbquoten bleiben unverändert bestehen. Möchte der Erblasser also eine Person ausserhalb der gesetzlichen Erben begünstigen, muss er dies mittels Verfügung von Todes wegen machen.

Der Ständerat ist mit diesen geplanten Änderungen einverstanden und stimmte der Vorlage des Bundesrats grundsätzlich zu. Die Beratungen im Nationalrat haben im Herbst 2019 begonnen. Es ist damit zu rechnen, dass in Kürze darüber entschieden wird.

Markus Gysi
Rechtsanwalt, Notar und Mediator SAV bei Häusermann + Partner

Michelle Oswald
Notarin bei Häusermann + Partner

Aus «casanostra» 154

casanostra 154 - Februar 2020

Skills

Posted on

13.02.2020

Werbung

Sunconnect HAGA