Gewohnheitsrecht beim Baumabstand
Replik zum Artikel «Wenn der Nachbar das Fällen des Baumes verlangt» in casanostra-Ausgabe 172.
Es ist von Kanton zu Kanton verschieden – dies gilt auch beim Abstandsrecht von Bäumen und Sträuchern. Der Artikel «Wenn der Nachbar das Fällen des Baumes verlangt» nimmt Bezug auf die Praxis im Kanton St. Gallen und vermittelt ein Bild, das so nicht für andere Kantone zutrifft. Im Kanton Zürich beispielsweise gilt nach fünf Jahren Gewohnheitsrecht. Hier hätte der Baum also stehen bleiben können. In Zeiten von Klimaerhitzung und Artenschwund sind Bäume im Siedlungsraum wichtig, sie kühlen die Umgebung und bieten einer Vielzahl von Lebewesen Raum. Es lohnt sich also, sich für seine Gehölze einzusetzen und die rechtlichen Regelungen im eigenen Kanton zu kennen.
Die Autorin
© Yoshiko Kusano
Ruth Bossardt
Fachjournalistin und Gartenfachfrau