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Externe oder interne Verwaltung?

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  Mi, 01.01.2014

Eine Verwaltung ist nicht zwingend vorgeschrieben. Eine solche macht aber aus verschiedenen Gründen Sinn. Einerseits ist sie natürlich zuständig, den ganzen administrativen Bereich eines Hauses zu verwalten. Das heisst, Rechnungen bezahlen, Handwerker aufbieten etc. Also Arbeiten, die für den einzelnen Eigentümer allenfalls grösseren Aufwand bedeuten, für die Verwaltung aber ein Alltagsgeschäft ist.

Grundsätzlich wird eine Verwaltung durch die Versammlung gewählt. Dies kann mit dem einfachem Mehr geschehen, also mit den sogenannten Kopfstimmen der anwesenden Eigentümer. Nur falls mehrere Offerten für eine Verwaltung vorliegen, muss in einem ersten Wahlgang das qualifizierte Mehr angewandt werden, in einem allfälligen zweiten Wahlgang genügt dann das einfache Mehr.

Es kann nun aber sein, dass eine Wahl gar nicht zustande kommt, die Eigentümer wegen verschiedener Differenzen aber auf eine neutrale Verwaltung angewiesen wären. Dann hat jeder einzelne Eigentümer das Recht, via Richter einen Verwalter einsetzen zu lassen.

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