Energiesanierung: Der finanzielle Aspekt
Energetische Sanierungen erhalten den Wert einer Liegenschaft, schützen das Klima und lohnen sich mit der Zeit finanziell. Aber woher das nötige Kleingeld nehmen? Und wie werden die Gelder richtig eingesetzt?
Eigentümer*innen kommen mindestens einmal an den Punkt, wo sie sich mit diesen Fragen auseinandersetzen müssen. Die Geldfrage ist zentral: Ist ein Sanierungsprojekt finanziell stemmbar? Und lohnt es sich fürs Portemonnaie, langfristig gesehen? Online-Werkzeuge, Beratungsangebote und Unterstützungsbeiträge stehen für Hauseigentümer*innen bereit.
Was die Sanierung eines bestimmten Objekts kostet, lässt sich innert Minuten mit einem Online-Tool herausfinden. Die Casafair-Partnerin Alternative Bank Schweiz empfiehlt eVALO. Damit kann eine umfassende Sanierung des Gebäudes auf einfache Art mit dem kostenlosen Energiesparrechner simuliert werden: Fenster, Wärmedämmung, Haustechnik, Brennstoffe, Photovoltaikanlagen und die Gebäudefinanzierung.
Bereits bekannt sein dürfte, dass die meisten Kantone und einzelne Gemeinden die Erstellung des Gebäudeenergieausweises GEAK mit Förderbeiträgen unterstützen.
Wichtig ist auch, vorgängig abzuklären, welche Fördergelder zur Verfügung stehen beziehungsweise welche Kriterien zu deren Bezug gelten. Alle Programme von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden sind in der Datenbank von «Energiefranken» abrufbar, dazu Kampagnen regionaler Energieversorger und weiterer Anbieter.
Zur Finanzierung eines Teils der Investitionen können Gelder aus der Säule 3a bezogen werden. Ebenso besteht die Möglichkeit eines Bezuges oder einer Verpfändung von Geldern aus der Pensionskasse. Bei allen Varianten sind die Bezugsmöglichkeiten mit der zuständigen Vorsorgestiftung zu klären. Behalten Sie dabei die persönliche Vorsorgesituation im Auge. Dies im Sinne von möglichen Leistungskürzungen oder der Reduktion von Altersguthaben.
Wie andere Bankinstitute bietet auch die ABS vergünstigte Hypothekarprodukte für energetische Sanierungen an und gewährt Zinsreduktionen für ökologische und nachhaltige Objekte. Reduktionen sind auch möglich gegen Vorlage von weiteren Nachhaltigkeitszertifikaten.
Für energetische Sanierungen besteht die Möglichkeit, eine ABS- Klimahypothek zu beantragen. Mit den Sanierungsmassnahmen ist mindestens die Stufe 1 des ABS- Immobilienratings zu erreichen. Die ABS gewährt dann eine Zinsreduktion von 0,25 Prozent für eine maximale Laufzeit von fünf Jahren.
Aus steuerlicher Sicht wichtig zu wissen: werterhaltende Investitionen sind abzugsfähig, wertvermehrende nicht. Investitionen für energetische Massnahmen können in der Regel steuerlich geltend gemacht werden (beschränkt auf den nicht geförderten Investitionsbetrag). Es lohnt sich, Investitionen (werterhaltende und energetische) zu planen und mit den steuerlichen Möglichkeiten abzustimmen.
Der Autor
Peter Nardo
Segmentsleiter Immobilienfinanzierung, Alternative Bank Schweiz AG