Die Schlichtungsbehörde – eine wertvolle Institution
Die Schlichtungsbehörde ist eine wertvolle Instanz. Sie ermöglicht es, Streitfälle aussergerichtlich und ohne Verfahrenskosten zu lösen. Seit der Einführung der neuen Zivilprozessordnung im Jahr 2011 gibt es in der ganzen Schweiz die Möglichkeit, an eine Schlichtungsbehörde zu gelangen. Dieses Angebot wird von Mietern und Eigentümern rege genutzt. Die aussergerichtliche Schlichtung ist eine wertvolle und wichtige Errungenschaft. Sie entlastet die Gerichte und ermöglicht sozial schlechter gestellten Streitparteien, ihre Anliegen auch ohne grosse Rechtskenntnisse zur Überprüfung einzugeben.
Neutrale Instanz
Hat bei einem Streitfall eine der Parteien die Möglichkeit ergriffen und einen entsprechenden Antrag bei der Schlichtungsbehörde gestellt, so hat die Gegenpartei 30 Tage Zeit, ihre Position zu erklären und diese mit den dazugehörenden Fakten zu unterlegen. Anschliessend teilt die Behörde den Parteien den Schlichtungstermin mit, an dem die schriftlichen Anliegen mündlich vorgetragen und Fragen beantwortet werden können. Das Gremium, welches die Fälle beurteilt, besteht zu gleichen Teilen aus Mieter- und Eigentümervertretern und ist somit eine neutrale Instanz. Ein Gang vor die Schlichtungsbehörde lohnt sich trotzdem nicht immer: Geht es um kleinere Beträge oder Anliegen, ist es sinnvoller, wenn möglich einen Kompromiss ohne Schlichtungsbehörde zu suchen.
Der Autor
© Eliane Clerc/7pictures
Michel Wyss
Immobilienbewirtschafter mit eidg. Fachausweis, Wyss Liegenschaften GmbH
Kurz erklärt
Wo ist die Schlichtungsbehörde?
In den meisten Kantonen gibt es mehrere Standorte. Entscheidend ist der Standort der Mietsache.
Wie reiche ich ein Schlichtungsgesuch ein?
Das geht unkompliziert mündlich oder schriftlich. Oft gibt es ein Onlineformular.
Wie lange dauert ein Schlichtungsverfahren?
Im Regelfall höchstens zwölf Monate.
Kann ich auch direkt ans Gericht gelangen?
Nein, in den meisten Fällen ist der Gang zur Schlichtungsbehörde obligatorisch.
Welche Kompetenzen hat die Schlichtungsbehörde?
Wenn sich die Parteien einigen können, ist diese Einigung rechtskräftig. Konnten sich die Parteien nicht einigen, erteilt
die Schlichtungsbehörde die Bewilligung zur Klage.