Der Ausschuss ist das Verbindungsglied zwischen den Eigentümern und der Verwaltung. Er hat vor allem beratende und unterstützende Funktionen.
Der Ausschuss einer Stockwerkeigentümergemeinschaft wird durch die Versammlung gewählt und kann aus einer oder mehreren Personen bestehen. Die Versammlung legt die Aufgaben des Ausschusses fest. Sie sollten schriftlich in einem Ausschussreglement festgehalten werden.
Der Ausschuss hat nur bedingte finanzielle Kompetenzen. In erster Linie soll ein Ausschuss der Verwaltung beratend zur Seite stehen und auch etwas deren Arbeit überprüfen. In der Praxis ist es oft so, dass der Ausschuss zusammen mit der Verwaltung die Jahresversammlung vorbereitet. Die Delegierten hören auf die Bedürfnisse der Bewohner und bringen diese Traktanden ein. Zusammen mit der Verwaltung werden für diese zu behandelnden Themen Abklärungen im Voraus getroffen, allenfalls Offerten für zu tätigenden Arbeiten eingeholt.
Im Hausverein-Shop kann ein «Musterreglement Ausschuss» als Word-Vorlage bestellt werden.

