Man soll keine schlafenden Hunde wecken, heisst es. Das gilt speziell für kleinere Bauarbeiten innerhalb einer Liegenschaft. Der folgende Fall zeigt aber, dass es von Vorteil sein kann, wenn auch bei einem kleineren Vorhaben alle Partner, Nachbarn, Investoren, Behörden, Handwerker und weitere Mitarbeitende von Beginn weg an der Planung beteiligt sind.
Ausgangslage : Sanierungsarbeiten im 1. und 2. Obergeschoss eines Dreifamilienhauses. Geplant sind der Ersatz der Betriebseinrichtungen ( Heizung und Boiler ) im UG sowie Erneuerungen der Steigleitungen ( Wasser und Elektrisch ) an der gesamten Liegenschaft. Nach Rücksprache mit den verschiedenen Handwerkern schien eine Baubewilligung bei den anstehenden Arbeiten nicht notwendig. Drei Wochen nach Beginn der Arbeiten war per Zufall der Bauinspektor in der Nähe und hat besagter Liegenschaft eine Kurzvisite abgestattet. Diese hatte einen Baustopp zur Folge. Was war geschehen ?
Baustopp wegen Lichtschacht
Der Bauinspektor bemängelte, dass die aktuellen Brandschutzordnungen nicht eingehalten würden. In diesem Fall war unter anderem der Lichtschacht innerhalb der Liegenschaft das Problem, dieser würde in einem Brandfall das Feuer begünstigen. Zusätzlich waren unerlaubterweise neue Leitungen in der Brandschutzwand zum anliegenden Mehrfamilienhaus eingebaut worden. Leider hatten im Vorfeld weder der Bauherr noch die Handwerker an die entsprechenden Brandschutzvorschriften gedacht.
Umgehend wurde eine Sitzung mit allen involvierten Handwerkern, den Eigentümern und dem Vertreter des Bauinspektorats einberufen. Nach eingehender Diskussion vor Ort haben die Beteiligten die notwendigen Unterlagen für die « sanfte Sanierung » nachgereicht und dank des kooperativen Verhaltens aller Parteien konnten die Arbeiten nach zwei Wochen weitergehen. Die beiden konkreten Probleme wurden pragmatisch gelöst : Die Steigleitungen aus der Brandschutzmauer wurden neu verlegt, und der Lichtschacht erhielt pro Stockwerk einen Betonboden. So konnte der Raum im Lichtschacht als praktisches Reduit mit Waschturm umgenutzt werden.
Frühzeitig einbeziehen und verhandeln
Wäre der Brandschutzbeauftragte der Gemeinde von Beginn an einbezogen worden, hätte die eine oder andere Massnahme noch verhandelt werden können. Denn ein Interpretationsspielraum über die Anwendungen von Brandschutzmassnahmen ist vorhanden. In diesem Fall fehlte die Zeit zum Verhandeln. Zusätzlich hätte der Einfluss der aufgetragenen Brandschutzmassnahmen vor der Umsetzung in Ruhe betrachtet und so das Resultat etwas stimmiger umgesetzt werden können. Es kann also auch bei kleineren Bauvorhaben ein Vorteil sein, einen Architekten oder eine fachkundige Bauherrenvertretung einzubeziehen. Grundsätzlich sind bei der Sanierung älterer Liegenschaften die Gemeindebehörden von Beginn weg zu informieren. Die Organisation ist von Kanton zu Kanton und entsprechend von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.

Michel Wyss
Immobilienbewirtschafter mit eidg. Fachausweis, Wyss Liegenschaften GmbH
Aus «casanostra» 128


