Ausweisung von Parkplatzmieter*innen – Casafair

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Aus­wei­sung von Parkplatzmieter*innen

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Di, 27.04.2021

Hilfe, mein Mie­ter benutzt auch nach Been­di­gung des Miet­ver­hält­nis­ses den Ein­stell­platz wei­ter­hin. Darf ich sei­nen Wagen abschlep­pen lassen?

Das Gesetz erlaubt im Rah­men des Be­sitzesschutzes die Selbst­hilfe des Besit­zers oder der Besit­ze­rin, wenn ihm oder ihr die Sache durch ver­bo­tene Eigen­macht ent­zo­gen wird. Die Selbst­hilfe dient der Abwehr, der Ver­hin­de­rung einer Besit­zes­ver­let­zung oder der Wiedererlan­gung bereits ent­zo­ge­nen Besit­zes. Die sich selbst weh­rende Besit­ze­rin hat sich jeder nach den Umstän­den nicht gerecht­fertigten Gewalt zu ent­hal­ten. Das bedeu­tet, dass Eigentümer*in oder Mieter*in eines Park­plat­zes ein ohne Einverständ­nis dar­auf abge­stell­tes Fahr­zeug ab­schleppen dür­fen, solange das Abschlep­pen nach den gege­be­nen Umstän­den ver­hält­nis­mäs­sig ist.

Aber Ach­tung: Dies gilt nicht im Ver­hältnis zwi­schen Vermieter*in und Mie­ter*in.

Die Autorin

Eliane Ganz

Eliane E. Ganz
LL.M., Rechts­an­wäl­tin und neben­amt­li­che Han­dels­rich­te­rin im Bereich Miete,
Kämp­fen Rechts­an­wälte, Zürich

Aus «casanostra» 160

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