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Ausweisung von Parkplatzmieter*innen

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  Di, 27.04.2021

Hilfe, mein Mieter benutzt auch nach Beendigung des Mietverhältnisses den Einstellplatz weiterhin. Darf ich seinen Wagen abschleppen lassen?

Das Gesetz erlaubt im Rahmen des Be­sitzesschutzes die Selbsthilfe des Besit­zers oder der Besitzerin, wenn ihm oder ihr die Sache durch verbotene Eigen­macht entzogen wird. Die Selbsthilfe dient der Abwehr, der Verhinderung einer Besitzesverletzung oder der Wiedererlan­gung bereits entzogenen Besitzes. Die sich selbst wehrende Besitzerin hat sich jeder nach den Umständen nicht gerecht­fertigten Gewalt zu enthalten. Das bedeu­tet, dass Eigentümer*in oder Mieter*in eines Parkplatzes ein ohne Einverständ­nis darauf abgestelltes Fahrzeug ab­schleppen dürfen, solange das Abschlep­pen nach den gegebenen Umständen verhältnismässig ist.

Aber Achtung: Dies gilt nicht im Ver­hältnis zwischen Vermieter*in und Mie­ter*in.

Die Autorin

Eliane Ganz

Eliane E. Ganz
LL.M., Rechtsanwältin und nebenamtliche Handelsrichterin im Bereich Miete,
Kämpfen Rechtsanwälte, Zürich

Aus «casanostra» 160

casanostra 161 | April 2021

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