
Ausweisung von Parkplatzmieter*innen
Hilfe, mein Mieter benutzt auch nach Beendigung des Mietverhältnisses den Einstellplatz weiterhin. Darf ich seinen Wagen abschleppen lassen?
Das Gesetz erlaubt im Rahmen des Besitzesschutzes die Selbsthilfe des Besitzers oder der Besitzerin, wenn ihm oder ihr die Sache durch verbotene Eigenmacht entzogen wird. Die Selbsthilfe dient der Abwehr, der Verhinderung einer Besitzesverletzung oder der Wiedererlangung bereits entzogenen Besitzes. Die sich selbst wehrende Besitzerin hat sich jeder nach den Umständen nicht gerechtfertigten Gewalt zu enthalten. Das bedeutet, dass Eigentümer*in oder Mieter*in eines Parkplatzes ein ohne Einverständnis darauf abgestelltes Fahrzeug abschleppen dürfen, solange das Abschleppen nach den gegebenen Umständen verhältnismässig ist.
Aber Achtung: Dies gilt nicht im Verhältnis zwischen Vermieter*in und Mieter*in.
Die Autorin
© zvg/mad
Eliane E. Ganz
LL.M., Rechtsanwältin und nebenamtliche Handelsrichterin im Bereich Miete,
Kämpfen Rechtsanwälte, Zürich