«Ein Mieter hat mir mitgeteilt, dass er die letzten tage seines Lebens in seiner Wohnung beschliessen möchte. Was kann ich tun, um nicht plötzlich finanzielle Einbussen aufgrund eines Todesfalls der Mieterschaft erleiden zu müssen? Einen ganzen Hausrat kurzfristig zu liquidieren, kann einen überfordern.»
In der Regel sind die Erben für die Wohnungsräumung oder für das Weiter- führen des Mietvertrags verantwortlich. Allerdings nur, wenn das Erbe nicht ausgeschlagen wurde.
In diesem Fall wird über den Nachlass der Konkurs eröffnet.
Hier einige Tipps, damit Sie auf solche Situationen vorbereitet sind: Fragen Sie am besten bei der Mieterschaft nach, ob:
- eine Kontaktperson für den Notfall informiert ist, zum Beispiel bei längerer Abwesenheit. Notieren Sie sich die Adresse, Telefonnummer und E‑Mail der angegebenen Person.
- ein Wohnungsschlüssel bei einer Person des Vertrauens deponiert ist.
- ein Vorsorgeauftrag besteht. Ein solcher regelt die Vertretung bei Urteilsunfähigkeit infolge Alter, Unfall oder Krankheit oder wie das Vermögen verwaltet wird.



