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Aquarium ausgelaufen – wer bezahlt?

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  Do, 13.06.2019

«Unseren Mietern ist ein Aquarium geplatzt; das ausgelaufene Wasser verursachte natürlich einen beträchtlichen Schaden am Parkettboden, der mehr als 100 Jahre alt ist. Bleibt der Schaden nun an uns als Eigentümer hängen?»

Sämtliche Einrichtungen einer Mietsache haben eine Lebensdauer. Muss das Parkett ersetzt werden, hat die Mieterschaft nicht für den Neuwert, sondern anteilsmässig für den Zeitwert aufzukommen. Hat eine Sache ihre Lebensdauer erreicht oder gar überschritten, bleibt der Vermieter meist auf dem Schaden sitzen. Die Lebensdauer lässt sich mithilfe der paritätischen Lebensdauertabelle ermitteln. Die Richtwerte aus dieser Tabelle basieren auf einer mittleren Material- und Arbeitsqualität bei normaler Beanspruchung durch die Mieter. Die Richtwerte begründen allerdings keine rechtlichen Pflichten. Insbesondere bedeutet die angegebene Lebensdauer nicht, dass die Mieterschaft die Sache beschädigen darf, wenn diese trotz abgelaufener Lebensdauer noch funktionstüchtig und zum vertragsgemässen Gebrauch geeignet ist.

Die Autorin

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Barbara Mühlestein
Dipl. Immobilientreuhänderin
Casafair Immobilien-Dienstleistungen
casafair.ch/immobilien

Aus «casanostra» 151

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