Aquarium ausgelaufen – wer bezahlt? – Casafair

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Aqua­rium aus­ge­lau­fen – wer bezahlt?

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Do, 13.06.2019

«Unse­ren Mie­tern ist ein Aqua­rium geplatzt; das aus­ge­lau­fene Was­ser ver­ur­sachte natür­lich einen beträcht­li­chen Scha­den am Par­kett­bo­den, der mehr als 100 Jahre alt ist. Bleibt der Scha­den nun an uns als Eigen­tü­mer hängen?»

Sämt­li­che Ein­rich­tun­gen einer Miet­sa­che haben eine Lebens­dauer. Muss das Par­kett ersetzt wer­den, hat die Mie­ter­schaft nicht für den Neu­wert, son­dern anteils­mäs­sig für den Zeit­wert auf­zu­kom­men. Hat eine Sache ihre Lebens­dauer erreicht oder gar über­schrit­ten, bleibt der Ver­mie­ter meist auf dem Scha­den sit­zen. Die Lebens­dauer lässt sich mit­hilfe der pari­tä­ti­schen Lebens­dau­er­ta­belle ermit­teln. Die Richt­werte aus die­ser Tabelle basie­ren auf einer mitt­le­ren Mate­rial- und Arbeits­qua­li­tät bei nor­ma­ler Bean­spru­chung durch die Mie­ter. Die Richt­werte begrün­den aller­dings keine recht­li­chen Pflich­ten. Ins­be­son­dere bedeu­tet die ange­ge­bene Lebens­dauer nicht, dass die Mie­ter­schaft die Sache beschä­di­gen darf, wenn diese trotz abge­lau­fe­ner Lebens­dauer noch funk­ti­ons­tüch­tig und zum ver­trags­ge­mäs­sen Gebrauch geeig­net ist.

Die Autorin

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Bar­bara Mühlestein
Dipl. Immobilientreuhänderin
Casafair Immobilien-Dienstleistungen
www.casafair.ch/immobilien

Aus «casanostra» 151

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