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Abschaffung des Eigenmietwerts: Die diskutierten Varianten

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  Do, 13.06.2019

Grundsätzlich steht die Wirtschaftskommission des Ständerats einer Abschaffung des Eigenmietwerts positiv gegenüber. Wie jedoch mit den bisherigen Abzugsmöglichkeiten um gegangen werden soll, da ist die Kommission – auch mit Blick auf die einzudämmende private Verschuldung – uneins.

© Photobuay/iStock

Bis Mitte Juli will die Eidg. Steuerverwaltung nun im Auftrag der Wirtschaftskommission die Meinung zu folgenden fünf Varianten erörtern:

  • Variante 1: Abzugsfähigkeit der privaten Schuldzinsen im Umfang der steuerbaren Vermögenserträge
  • Variante 2: Abzugsfähigkeit der privaten Schuldzinsen im Umfang von 80 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge
  • Variante 3: Abzugsfähigkeit der privaten Schuldzinsen im Umfang der steuerbaren Erträge aus unbeweglichem Vermögen und von 50 000 Franken bei Halten einer oder mehrerer qualifizierter Beteiligungen
  • Variante 4: Abzugsfähigkeit der privaten Schuldzinsen im Umfang der steuerbaren Erträge aus unbeweglichem Vermögen
  • Variante 5: Genereller Wegfall der Abzugsfähigkeit privater Schuldzinsen

Letztere Variante entspräche dem vollständigen Systemwechsel, der jedoch auf Widerstand stossen dürfte, zumal er vermutlich die WohneigentümerInnen teurer zu stehen kommt als der bisherige Eigenmietwert.

Um das Wohneigentum zu fördern, schlägt die Kommission ausserdem einen Ersterwerberabzug vor. Dieser soll im ersten Jahr 10 000 Franken betragen und dann über 10 Jahre hinweg stetig zurückgehen.

Casafair wird sich an der Vernehmlassung beteiligen. Der Zentralvorstand will seine Haltung Ende Juni verabschieden und anschliessend kommunizieren.

Der Autor

Andreas Käsermann© Ruben Sprich

Andreas Käsermann
Journalist

Aus «casanostra» 151 - Juni 2019

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