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Lokale Elektrizitätsgemeinschaften – Solarstrom teilen statt einspeisen

Ab 2025 ist es einfacher, den Solarstrom vom Dach mit den Nachbarn zu teilen, statt ihn ins Netz einzuspeisen. Lokale Elektrizitätsgemeinschaften und virtuelle Zusammenschlüsse bieten neue Chancen, aber auch Herausforderungen.

Solaranlagen sind weiter auf dem Vormarsch. Unabhängigkeit von grossen Betreibern, ein ökologischer Beitrag und je nach Situation auch ein finanzielles Plus sind die grossen Anreize für den privaten Bau von Photovoltaikanlagen in der Schweiz. Die Energieperspektiven 2050+ der Eidgenossenschaft messen der Solarenergie eine sehr grosse Bedeutung für die Energiewende zu: 67 Terawattstunden Elektrizität pro Jahr seien mit geeigneten Dächern und Fassaden schweizweit zu erzeugen, das sind mehr, als Wasserkraft und Kernkraftwerke in der Schweiz zusammen produzieren.

Klein anfangen, gross denken

Für Thomas Beer, Hausbesitzer in Rubigen BE, war 2020 klar: «Wir müssen weg von den fossilen Energien.» Zusammen mit seinem Nachbarn ging er über die Bücher, studierte Möglichkeiten und Systeme. Bald war klar: «Wir gründen einen ZEV, einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch. Ich wollte mehr tun, als nur für uns etwas Solarenergie produzieren.» Beers Haus liegt in einer fünfzehnjährigen Wohnsiedlung in Rubigen im Kanton Bern. Die Häuser sind im Eigentum, die Grünräume, Garagen und Zufahrten sind genossenschaftlich verwaltet. Der Nährboden für ökologische Ideen war gut, die Leute waren interessiert. «Am Anfang hatten wir grosse Pläne. Wir wollten das ganze Quartier mit fünfzig Parteien einbeziehen. Wir haben viel erklärt, informiert und probiert, aber wir mussten zurückbuchstabieren.» Am Ende waren nach zwei Jahren Projektphase nur sieben Parteien im Boot. Dieser ZEV existiert bis heute und funktioniert: Zwei Solarproduzenten bilden zusammen mit fünf reinen Nutzungsparteien einen Zusammenschluss. Bald kommt ein dritter Produzent dazu. Jeder Produzent hat einen eigenen Zähler, daneben gibt es den gemeinsamen Wechselrichter und eine zentrale Zählerstation. «Der Aufwand war gross. Wir mussten uns zuerst jede Menge Wissen aneignen.» Vertragsfragen, technische Knacknüsse, Systemfragen und der nötige Zeitaufwand sind nicht zu unterschätzen.

Grosser administrativer Aufwand

Die Komplexität ist ein häufiger Hinderungsgrund für private Zusammenschlüsse im Energiebereich. Es braucht Biss und einen langen Atem, bis ein Projekt realisiert ist. «Man muss es sich ein wenig zum Hobby machen». sagt Thomas Beer schulterzuckend. Nun geht es beim Rubiger ZEV um die Frage, ob ein Wechsel in eine LEG (Lokale Elektrizitätsgemeinschaft) in Frage kommt. Nach wie vor reizt die beiden Nachbarn die Idee, das Ganze grösser aufzuziehen und auf Gemeindeebene Lösungen zu suchen. Noch schreckt der administrative Aufwand Beer ab. Nach der ersten Euphorie haben sie entschieden, die Sache zuerst einmal zu beobachten. Wenn es sich bewährt, ist klar: «Das könnten wir zu zweit nicht stemmen. Für die Umsetzung eines grösseren Projekts bräuchten wir Unterstützung.» Eine Idee wäre, die Administration über die Gemeindeverwaltung zu organisieren. Auch eine gute Informatiklösung mit einfacher Anmeldemöglichkeit wäre für neue Projekte Gold wert.

Bessere Tarife als Anreiz

Die meisten privaten oder genossenschaftlichen Produzenten nutzen heute einen Teil der Energie selber und speisen den Überschuss ins lokale Stromnetz ein. Im Energiegesetz ist festgelegt, dass jeder Stromversorger den Strom annehmen und vergüten muss, die Höhe der Vergütung können die Unternehmen aber selber festlegen. Dementsprechend unterschiedlich sehen die Tarife aus: Während der Stromversorger Schams Avers im Kanton Graubünden gerade mal 3,77 Rappen pro Kilowattstunde vergütet, bietet die direkt angrenzende EV Albula 15,5 Rappen. Die WWZ-Netze Zug liegen mit über 20 Rappen pro KWh bei den Grosszügigen, Zürich, Bern und Basel liegen mit 12 bis 14 Rappen pro KWh im oberen Mittelfeld. Die BKW, einer der grössten Stromversorger der Schweiz, vergüten gemäss dem Marktwert zum Zeitpunkt der Einspeisung. Das Einspeisen ins Netz ist also oft ein Verlustgeschäft für die Produzenten. Für diese bieten lokale Zusammenschlüsse neben dem ideellen auch einen finanziellen Anreiz. Für die Netzbetreiber klingt die Sache zuerst nach einem Verlustgeschäft – schliesslich verkaufen sie weniger Strom. Dennoch sind die lokalen Strukturen interessant, weil im besten Fall der Ausbau der Netzinfrastruktur für die steigende Menge an Solarstrom entfällt – was lokal genutzt wird, muss nicht durch die Zuleitung herangeführt werden.

Die Krux mit den Sonnenstunden

Wer eine PV-Anlage hat, weiss: Der Strom kommt, wenn die Sonne scheint und nicht, wenn man ihn braucht. Das ändern auch Markttarife nicht. Dieses Problem lässt sich nur auf zwei Arten lösen: Indem Strom gespeichert oder indem er zum gelieferten Zeitpunkt verwendet wird. Speichern ist möglich, aber nach wie vor teuer und mit Verlust verbunden. Die lokalen Elektrizitätsgemeinschaften und die Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV) gehen den anderen Weg: Ein Produzent schliesst sich mit Nachbarn zusammen und nutzt gemeinsam die Energie, die am Tag produziert wird. Während Nachbar A den Akku des Rasenmähers lädt, lässt Nachbar B die Abwaschmaschine laufen und der Produzent selbst arbeitet vielleicht im hauseigenen Tonstudio an den neusten Sounds. So kann Energie einer einzelnen Solaranlage eher direkt und lokal genutzt werden, als wenn nur ein Haushalt Strom bezieht. Genau das ist das Ziel der Zusammenschlüsse: Erneuerbare Energie möglichst lokal nutzen.

ZEV und Lokale Elektriziätsgemeinschaften im Vergleich

Bisher gab es dafür nur die Möglichkeit eines ZEV. Mit dem neuen Mantelerlass, dem die Schweiz unter dem Namen «Stromgesetz» im Juni zugestimmt hat, kommen ab 2025 oder 2026 zwei weitere Möglichkeiten dazu: Die virtuelle ZEV und die Lokale Elektrizitätsgemeinschaft LEG. Die Details sind noch in Arbeit. Auf Nachfrage gibt das BFE an, es sei möglich, dass die Verordnungen zum Stromversorgungsgesetz in zwei Paketen in Kraft gesetzt wird. «Tarifrelevante Elemente wie lokale Elektrizitätsgemeinschaften LEG könnten deshalb möglicherweise erst 2026 kommen», sagt die Pressestelle des Bundesamts für Energie. Bis dahin bleiben die genauen Bestimmungen offen. Die Grundzüge der neuen Strukturen sind aber klar:
In einer ZEV nutzen die Teilnehmenden die Anschlussleitungen für einen virtuellen Zusammenschluss und treten gegenüber dem Verteilnetzbetreiber als ein einziger Kunde auf. In einer Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft bleiben die Teilnehmenden Einzelkunden des Verteilnetzbetreibers, beziehen und verkaufen aber lokalen Strom über das öffentliche Netz in ihrem Quartier oder ihrer Gemeinde.
Lucia Grüter, Vorstandsmitglied des VESE (Verband unabhängiger Energieerzeuger), differenziert die Chancen der neuen Möglichkeiten: «Bei der LEG sind die Kosten noch unklar. Zur Diskussion steht für LEG ein Abschlag von 30 Prozent auf die Netzkosten. Ob dieser Abschlag ausreichend ist, um das Interesse bei potenziellen Solarstromabnehmern in-nerhalb einer LEG zu wecken, wird sich zeigen. Finanziell interessanter ist der Eigenverbrauch in einem virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch, kurz virtueller ZEV.» Dieser ist für alle Teilnehmer möglich, die an derselben Verteilkabine angeschlossen sind – und zwar ohne Netzkosten zu bezahlen.

Intelligente Zähler vereinfachen den Betrieb

Wichtige Elemente bei der Umsetzung von lokalen Energie- Sharing-Projekten sind die sogenannten intelligenten Zähler. Sie ersetzen mehr und mehr die gewöhnlichen Stromzähler und dienen als Kernelement der lokalen Strombörse: Der Netzbetreiber installiert die Smart Meter beim Produzenten und beim Konsumenten. Die Geräte messen die Einspeisung der Photovoltaik-Anlage ins Netz sowie den zeitgleichen Verbrauch beim Konsumenten und melden die Daten automatisch weiter. Somit kann die tatsächlich verbrauchte Strommenge von der Solaranlage abgerechnet werden. Alles was der Verbraucher zusätzlich an Strom benötigt, bezieht er wie gewohnt vom Netzbetreiber und erhält von diesem eine separate Rechnung.
Manche Solarstromproduzenten erwarten die neuen Möglichkeiten ungeduldig, andere wollen zuerst beobachten, wie es läuft. Auf Netzbetreiberseite sieht es ähnlich aus: «Wir sehen, dass sich gewisse Netzbetreiber bereits dafür vorbereiten, zum Teil selber LEGs anbieten wollen und bereits Kunden dafür suchen», sagt Lucia Grüter. Andere sind noch nicht sichtbar aktiv. In die Pflicht genommen werden ab Januar 2026 aber alle Verteilnetzbetreiber schweizweit. Wer Solarstrom mit Nachbarn teilen will, wird die Möglichkeit erhalten. Die Energiewende rollt weiter.

Vier Fragen zu lokalen Elektrizitätsgemeinschaften

an Lucia Grüter, Vorstandsmitglied des Verbands unabhängiger Energieerzeuger

Ich habe keine eigene Anlage, aber möchte lokalen Solarstrom beziehen. Wie muss ich vorgehen?

Konsumenten, die einen LEG-Betreiber suchen, melden sich am besten bei Solarstromproduzenten im Quartier oder in der Gemeinde. Ich denke, die meisten Produzenten werden interessiert sein, Kunden für ihren Solarstrom zu finden – und bieten möglicherweise günstigere Tarife als der Netzbetreiber.

Ich habe oder plane eine Solaranlage und möchte einen LEG oder einen ZEV gründen. Wo finde ich Unterstützung?

Unabhängige Stromproduzenten können sich gerne beim VESE melden für Unterstützung bei virtuellen ZEV und LEG.

Ich bin Genossenschafter*in oder Mieter*in. Was bieten mir die lokalen Energiezusammenschlüsse?

Als Mieter*in können Sie Strom von einer LEG oder einem ZEV beziehen. Genossenschaften oder Stockwerkeigentümerschaften können natürlich auch Produzenten sein, wenn geeignete Dachflächen vorhanden sind.

Ich habe eine Solaranlage und speise meinen Überschuss bisher ins Netz ein. Bringt mir eine LEG oder ein ZEV Vorteile?

Je nach Region sind die Einspeisevergütungen der lokalen Netzbetreiber höher oder tiefer und sind teilweise quartalsweisen Schwankungen ausgesetzt. In einem LEG oder einer ZEV kann ich meinen Strom möglicherweise lokal zu einem besseren und stabilen Tarif verkaufen und meine Anlage rascher amortisieren.

L'autrice

Corinne Roth© zvg/mad

Corinne Roth
Journaliste
schlosswort.ch

Traduction
Bénédicte Savary

Aus «casanostra» 177

Von Fossil zu Erneuerbar: Die Transformation des Gebäudeparks

Das Programm erneuerbarheizen.ch bietet niederschwellige Impulsberatung für den Umstieg auf einheimische, erneuerbare Energieträger. Ein Interview mit Casafair Präsidentin Claudia Friedl.

Mit dem Klimaschutz-Gesetz wurden die Weichen für die klimaneutrale Schweiz gelegt. Welche grossen Veränderungen sind im Gebäudebereich notwendig, damit die Schweiz bis 2050 klimaneutral werden kann?

Der Fokus liegt bei den energetischen Sanierungen. Diese beinhalten im Idealfall ein Gesamtpaket, bestehend aus Effizienzmassnahmen, etwa in der Wärmedämmung, dem Heizungsersatz auf erneuerbare Energieträger und der Eigenstromproduktion mit Solarenergie.

Welche Rolle spielen erneuerbare Heizsysteme auf dem Weg zur Klimaneutralität?

Der Ersatz von fossilen Heizsystemen, welche Öl und Gas verbrennen, zu erneuerbaren Systemen ist von den obengenannten Themen das wichtigste und zentralste. Als Ersatz kommen mehrheitlich Wärmepumpen zum Zug, aber auch Holzheizungen oder Anschlüsse an Wärmeverbunde.

Welche Herausforderungen sieht Casafair für die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer im Hinblick auf den Wechsel auf erneuerbare Heizsysteme?

Ein Umstieg auf ein neues Heizsystem ist immer mit einer Veränderung verbunden, von der Planung über den Bau bis zum Betrieb. Aber auch die Finanzierung ist wichtig, weil die Investition in die neue Heizung einmalig ins Geld geht, dafür die jährlichen Energiekosten markant tiefer werden. Wer nicht selbst sattelfest im Thema ist, sollte sich bezüglich Heizungsersatz beraten lassen und Fachleute beauftragen. Als Einstieg ins Projekt einer neuen Heizung steht oft eine Impulsberatung, wo ein erster Kontakt zu Heizungsfirma oder Energieberatung hergestellt wird.

Wie kann diesen Herausforderungen begegnet werden?

Casafair unterstützt die Pflicht zum Heizungsersatz mit einem erneuerbaren System, wie es bereits in vielen Kanton eingeführt ist. Für Casafair ist aber wichtig, dass es dabei Härtefallklauseln gibt, damit niemand wegen einer neuen Heizung das Haus verkaufen oder verlassen muss. Casafair berät die Eigentümer*innen so, dass energetische Sanierungen allgemein im bewohnten Zustand stattfinden können. Das bedeutet, dass bei Mehrfamilienhäusern die Mietenden während der Bauzeit in den Wohnungen bleiben können.

Die Investitionen in die Energieeffizienz und das neue Heizsystem können teilweise auf die Mieten überwälzt werden, dafür sinken die Nebenkosten. Unter dem Strich sollte die Miete inklusive Nebenkosten nach der Sanierung nicht höher sein als vorher. Und die Mieter*innen werden von den Preisschwankungen von Öl und Gas besser geschützt.

Inwiefern können Hauseigentümerinnen und -eigentümer vom Wechsel auf erneuerbare Heizenergie profitieren?

Zuallererst durch die tieferen Energie- und Unterhaltskosten im laufenden Betrieb. Direkt davon abgeleitet ist natürlich die geringere Abhängigkeit von zukünftigen höheren Energiepreisen. Bei einer Wärmepumpe wird nur ein kleiner Teil als Strom verbraucht, man ist also klar weniger abhängig von einem allenfalls höheren Strompreis. Eine erneuerbare Heizung ist ein Mehrwert für das Gebäude und macht die Immobilie zeitgemäss und gerüstet für die Zukunft.

Weshalb unterstützt Casafair das Programm «erneuerbar heizen» als Partner?

Casafair vertritt verantwortungsvolle Hauseigentümer*innen, verantwortlich auch gegenüber Natur und Umwelt. Daher hat sich Casafair schon immer für die Energiewende eingesetzt und CO 2 -Gesetz, Klimaschutz-Gesetz und auch das Stromgesetz überzeugt unterstützt. Und mit unserer Zielsetzung von Netto-Null ist klar, dass das Programm «erneuerbar heizen» in einem wichtigen Bereich aktiv ist und mit grosser Breitenwirkung etwas auslösen kann.

Was unternimmt Casafair, um Hauseigentümerinnen und -eigentümer auf den Wechsel auf erneuerbare Heizenergie hinzuweisen?

Mit Information und Überzeugungsarbeit, auf allen Kanälen. Vom Magazin casanostra über Stellungnahmen zu energiepolitischen Themen bis zu vielen Kursen, Veranstaltungen und Führungen zu vorbildlichen Bauten. Sehr gut kommen auch die Informationen zu Förderprogrammen an, was ein wichtiges Anreizsystem ist, um aktiv zu werden.

Im Rahmen von «erneuerbar heizen» wird die kostenlose Impulsberatung angeboten, bei der Eigentümerinnen und Eigentümer eine individuelle Empfehlung für ein geeignetes Heizsystem erhalten. Wie bewerten Sie dieses Angebot?

Grundsätzlich ist das ein sehr gutes und wichtiges Angebot. Auch dass das Angebot für die Hauseigentümer*innen kostenlos ist, wird natürlich sehr geschätzt. Hingegen ist die pauschale Entschädigung der Energieberater*innen bei weitem nicht kostendeckend, was deshalb nochmals überprüft werden sollte. Beim Heizungsvergleich gibt es vieles zu berücksichtigen: Die der Machbarkeit der Systeme im Gebäude und ausserhalb, Wärmeverbunde in der Umgebung, Anschluss Warmwasser, lokale Energietarife für Strom, Fernwärme und vieles mehr.

Der Heizungsersatz ist wohl die effizienteste Massnahme, den CO2-Ausstoss eines Gebäudes zu minimieren. Welche weiteren Massnahmen sind möglich?

Wie oben in der ersten Frage angetönt, ist es auch wichtig, dass Gebäude energieeffizienter werden. Dies erfolgt primär durch Wärmedämmung aller Bauteile inklusive Fensterersatz. Aber auch bessere Nutzung der Häuser ist oft ein Thema, beispielsweise der Dachausbau zu Wohnraum, aber auch das Schliessen des Dämmperimeters bei offenen Treppenhäusern in den Keller. Unsere Energieberater treffen auch immer wieder beheizte Garagen und Keller, wo die Heizkörper ohne Probleme rückgebaut werden können.

Wichtig ist der Grundsatz, dass nach Möglichkeit die Effizienzmassnahmen vor dem Heizungsersatz erfolgen. So können der Energieverbrauch, die Heizleistung sowie die Vorlauftemperatur reduziert werden. So wird zum Beispiel die Wärmepumpe kleiner, effizienter und günstiger. Aber das ist jeweils Objektspezifisch zu klären.

 

Claudia Friedl
Präsidentin Casafair

Interview

Simon Dalhäuser und Manuel Reisinger
erneuerbarheizen.ch

Aus «casanostra» 177

Tiefere Hypozinsen: Kreditnehmende können Tausende Franken sparen

Die Hypothekarzinsen sind Mitte 2024 im Schnitt auf unter zwei Prozent gesunken. Wer jetzt eine neue Hypothek abschliesst, spart im Vergleich zum Vorjahr viel Geld. Casafair zeigt auf, wie sich die Hypo zinsen 2024 weiter entwickeln könnten und welche Hypotheken strategien prüfenswert sind.

Nach einem starken Anstieg im Jahr 2022 sind die Zinsen für Hypotheken Ende 2023 wieder gesunken. Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat im vergangenen Juni den Leitzins auf 1,25 Prozent gesenkt. Dies beeinflusst auch die Hypothekarzinsen, die im Juli 2024 durchschnittlich bei rund 1,9 Prozent lagen, im Vergleich zu 2,6 Prozent im Juli 2023. Ein Beispiel zeigt das Sparpotenzial: Wer im Juli 2024 einen Kredit von 800 000 Franken zu 1,87 Prozent abschliesst, spart gegenüber dem Vorjahreszins von 2,62 Prozent 5840 Franken pro Jahr an Zinskosten.

Der Autor

 

Bernhard Bircher-Suits
FundCom AG

Aus «casanostra» 177

Fallstricke beim Mietzinsvorbehalt

«Ich möchte eine Wohnung gerne preisgünstig vermieten und habe darum noch nicht alle Kosten in die Miete eingerechnet. Damit ich das noch nachholen kann, will ich einen Mietzinsvorbehalt im Mietvertag anbringen.»

Ein Mietzinsvorbehalt muss in Prozent oder Franken im Mietvertrag aufgeführt sein. Beispiele für einen Vorbehalt sind wertvermehrende Investitionen, eine nicht kostendeckende Rendite oder eine freiwillig gewährte Mietzinsverbilligung.

Die Autorin

Karin Weissenberger
Leiterin des Beratungsteams von Casafair Schweiz

Aus «casanostra» 177

Heiz- und Nebenkosten – wie funktioniert das mit der Abgrenzung?

Es ist Zeit, die jährlichen Heiz- und Nebenkostenabrechnungen zu erstellen. Viele Eigentümerinnen und Eigentümer rechnen per 30. Juni ab. Immer wieder stellt sich dabei die Frage, wie Ein- und Auszüge berücksichtigt werden müssen und warum eine Rechnungsabgrenzung der Lieferantenrechnungen stattfinden muss.

Wenn Mietende unter dem Jahr, also nicht per Abrechnungstermin, ausziehen, so muss das in der Heiz- und Nebenkostenabrechnung dargestellt werden. Bei der Abgrenzung gilt es zwischen den Heiz- und den Nebenkosten zu unterscheiden. Die beiden Positionen müssen unterschiedlich abgegrenzt werden.

Die Autorin

Simone de Redelijkheid-Pfister

Aus «casanostra» 177

Haushaltsgeräte: Brauche ich ein Service-Abo?

«Der Backofen ist defekt. Ein neues Gerät muss her. Zusammen mit der Rechnung erhält die Eigentümerin, der Eigentümer eine Offerte für ein Serviceabo für Haushaltgeräte. Rechnet sich das?»

Bevor ein solches Abo abgeschlossen wird, lohnt es sich, die Allgemeinen Bedingungen der Rechnung Ihres Haushaltegerätehändlers zu studieren. Ist dort eine Garantiefrist von zwei Jahren festgeschrieben, so kann getrost zugewartet und erst danach auf die Offerte eingegangen werden.

Die Autorin

Simone de Redelijkheid-Pfister

Aus «casanostra» 177

Sparen beim Immobilienunterhalt

Schäden und dringend notwendige Reparaturarbeiten an Gebäuden zeichnen sich meistens weit im Voraus ab. Regelmässige Kontrollen der Immobilien helfen, diese frühzeitig zu erkennen und notwendige Massnahmen einzuleiten.

So zeigen Kontrollen der Dachkonstruktion Veränderungen wie ablösende Abdichtungen oder andere Probleme frühzeitig. Schwachstellen können so behoben werden, bevor Wasser ins Gebäude eintritt.

Der Autor

Othmar Helbling© zvg/mad

Othmar Helbling
hbq bauberatung
baumangel.ch

Aus «casanostra» 177

Kühler Wohnen: Hitzesommer werden häufiger

Umweltbewusste Hausbesitzerinnen- und -besitzer versuchen, den Einbau von energiefressendenden Klimaanlagen zu vermeiden. Die alternativen Lösungen sind so individuell wie die Wohngebäude in der Schweiz. Das zeigen drei Beispiele in diesem Heft.

 

In der Schweiz ist es heute deutlich wärmer als früher. Hitzesommer häufen sich. Schwangere, Kleinkinder und ältere Menschen vertragen hohe Temperaturen oft schlecht. Doch auch jüngere leiden und finden in Tropennächten, in denen die Temperatur nicht unter zwanzig Grad sinkt, keinen Schlaf.

Gebäude gegen die Hitze wappnen

Raumplanerinnen und Architekten suchen nach Lösungen, um die Folgen der Klimaerwärmung abzufedern. Der flächendeckende Einbau von Klimaanlagen ist kein sinnvolles Allheilmittel gegen die Hitze. Es braucht mehr.

Bisher konzentrieren sich die meisten Strategien zur Klimaanpassung auf grossräumige städtische Gebiete und Neubauprojekte. Doch wie lassen sich einzelne und ältere Gebäude vor Hitze schützen? Dieser Frage ging der Verein Casafair im vergangenen Sommer mit einem Pilotprojekt nach. Kristijan Moser, Experte für Gebäudetechnik, besuchte drei Mitglieder für eine Kurzberatung.

Arbeitersiedlung in Wangen-Brüttisellen

Wangen-Brüttisellen ist eine Zürcher Agglomerationsgemeinde. Coca-Cola produziert hier Getränke, auch das Flugsicherungsunternehmen Sky-Guide operiert von hier aus. Und dann gibt es noch das malerische Waldedörfli, eine Siedlung mit 67 Wohneinheiten, die einst für die Arbeiter der Schuhfabrik Walder gebaut wurde. Mitte der 90er-Jahre wurde sie renoviert und erweitert. Hier leben Achim Schneider und Raquel Billiones mit zwei erwachsenen Söhnen in einem Reihenmittelhaus.

Am 7. Juni 2023 ist es heiss in Wangen-Brüttisellen; seit zwei Wochen scheint die Sonne. Dennoch ist es im zweiten Stock, wo Billiones gerade an einer Telefonkonferenz teilnimmt, erstaunlich kühl. Die Läden des gegen Süden gerichteten Fensters sind geschlossen. Die Sonne würde das Büro zu stark aufheizen. Ein weiterer Grund für die angenehme Raumtemperatur: Dank eines tagsüber mit einem Aussenrollladen abgedeckten Dachfensters gelingt es den Schneiders, die Wohnung in der Nacht gut durchzulüften.

Klimakarten als Hilfsmittel

Im Wohnzimmer präsentiert Kristijan Moser Achim Schneider verschiedene Klimakarten, die er auf maps.zh.ch heruntergeladen hat. So etwa die Hitzebelastung im Strassenraum, die Hitzebelastung im Siedlungsraum und die Klimaanalysekarte. «Viele Kantone und Gemeinden bieten mittlerweile solche Daten an», erklärt er. Für eine gute Raumplanung sind sie unerlässlich: So lässt sich beispielsweise vermeiden, dass ein Altersheim auf einem Wärmehotspot gebaut wird, oder man kann sicherstellen, dass kühle Luft, die von einem bewaldeten Hügel ins Ortszentrum strömt, nicht durch schlecht positionierte Gebäude blockiert wird.

Die Karten von Wangen-Brüttisellen zeigen: Das Walderdörfli ist kein Wärmehotspot. Auch die Luft zirkuliert recht gut, obwohl eine Lärmschutzwand der Bahn den Luftstrom etwas hemmt.

Vegetation kühlt

Ein Rundgang in der Siedlung macht deutlich, weshalb die Temperaturen trotz Sommerwetter recht angenehm sind: Es gibt wenig Strassen und viele Gärten. Steingärten, die sich stark erhitzen, gibt es kaum.

Der Kinderspielplatz ist allerdings leer. «Ein klassischer Planungsfehler», so Moser. «Oft fehlen bei Sitz- und Kinderspielplätzen schattenspendende Bäume.» Die Folge: Der Boden wird unangenehm heiss. Die Menschen ziehen sich in Innenräume zurück, gemeinsame soziale Strukturen im Aussenbereich verarmen.

Neben dem Spielplatz fällt eine vertrocknete Rasenfläche auf. Auch sie strahlt viel Hitze ab. Moser: «Grünes Gras wirkt dagegen kühlend, weil Pflanzen Wasser verdunsten.» Er rät daher, Grünflächen regelmässig zu giessen. Um Trinkwasser zu sparen, sei es sinnvoll, Regenwasser zu sammeln, statt ungenutzt in die Kanalisation fliessen zu lassen.

Regenwasser nutzen

Schneiders Nachbar geht mit gutem Beispiel voran und hat in seinem Garten eine Regenwassertonne installiert. «Alternativ könnte man im Garten auch eine Sickergrube anlegen, um die Umgebung mithilfe von Regenwasser zu kühlen», erklärt Moser. Also eine leicht tiefer gelegte Beetfläche, wo sich Regen ansammelt und langsam verdunstet. Nach seinem Rundgang in der Siedlung könnte sich Moser sogar vorstellen, dass sich im Walderdörfli ein grösseres, kollektiv geplantes System zur Kühlung mit Regenwasser anlegen liesse. «Aber mir ist klar, dass solche Vorhaben in grossen Eigentümergemeinschaften nicht ganz einfach umzusetzen sind.» Ein kleineres Vorhaben fände vielleicht rascher eine Mehrheit: Der Ersatz von einigen Asphaltflächen durch Pflastersteine mit Rasengitter. Je weniger versiegelt der Boden ist, desto geringer die Hitzeentwicklung.

Pergola mit Solarpanels

Als Nächstes präsentiert Achim Schneider eine interessante Idee: Er möchte im Garten eine Pergola erstellen lassen, die mit Solarpanels gedeckt ist. Diese böte dreifachen Nutzen: Kühlenden Schatten, Ökostrom zum Eigenverbrauch und einen Beitrag gegen die Klimaerwärmung.

Ein gutes und spannendes Vorhaben, findet Moser. Einziger Nachteil: Im Wohnzimmer werde es so permanent dunkler. Hier gelte es abzuwägen, ob eine ausziehbare Markise nicht die bessere Alternative wäre. Potenzial zur besseren Beschattung der Fassade sieht er auch durch eine Verlängerung des Vordachs oder indem die Fassade stärker begrünt würde: mit mehr Balkonpflanzen oder mit einer Ranke vom Garten her.

Wie sehr Schatten eine Fassade kühlen kann, zeigt eine Wärmebildaufnahme des Hauses der Familie Zürcher-Budmiger im luzernischen St. Erhard: im beschatteten Teil beträgt die Oberflächentemperatur 33,7 Grad, im besonnten bei 53,9 Grad. Das Ehepaar hat Kristijan Moser angeschrieben, weil es trotz Minergiebau im Sommer die Hitze nicht loswird.

Hitze im Minergiehaus

Da beide Durchzug gar nicht mögen, ist die Kühlung der Innenräume durch Lüften während der Nacht nur beschränkt eine Option. Aktuell bleibt die Hitze im Giebel zudem gestaut, weil die Fenster, über die die Luft ins Freie strömen könnte, zu tief liegen. «Ein automatisiertes Fenster weiter oben könnte eventuell Abhilfe schaffen», vermutet Moser. «Damit sich die Investition tatsächlich lohnt, müsste man vorgängig genauere Messungen durchführen, um die Luftströmungen zu beurteilen.»

Südseitig ist das Giebeldach durch die Solar- und Photovoltaikanlage komplett eingedeckt, Fenster könnten also einzig nordseitig eingebaut werden. Um das Aufheizen des Gebäudes zu verlangsamen, schlägt Moser auch in diesem Fall vor, die Fassade zu begrünen. Prüfenswert seien zudem technische Lösungen. Das 2004 erstellte Einfamilienhaus verfügt über eine automatisierte Lüftung. Je nach Modell lassen sich solche Lüftungen aufrüsten, sodass die ins Haus strömende Frischluft mit gesammeltem Regenwasser gekühlt wird (adiabate Abluftkühlung). Moser: «Hier gilt es nachzuforschen, wo die technische Entwicklung des verwendeten Systems derzeit steht.» Eine weitere Option wäre das sogenannte Freecooling. Dabei nutzt man das Erdreich als Kältereservoir. Um die Kühle zu nutzen, sind zusätzliche technische Einbauten nötig. Eine dritte Möglichkeit: Die Familie heizt mit einer Luft- Wasserwärmepumpe. Solche Wärmepumpen können auch zur Kühlung eingesetzt werden. «Vereinfacht gesagt, lässt man diese dann rückwärts laufen», erklärt Moser. «Eine genauere Machbarkeitsprüfung könnte zeigen, wie sehr man für solche technischen Lösungsansätze in die Struktur des Gebäudes eingreifen müsste.»

Nach Mosers Besuch forschte die Familie weiter nach und stiess auf eine weitere mögliche Problemursache: «Unsere In-Dach-Photovoltaikanlage wurde vor über zehn Jahren installiert und direkt auf die bestehende Konterlattungen des Ziegeldachs montiert.» Heutige In-Dach-Anlagen werden mit mehr Abstand zum Unterdach montiert, damit die Luft besser zirkulieren kann. «Nun lassen wir den oberen Abschluss anpassen und hoffen, dass sich so künftig weniger Hitze unter der Photovoltaikanlage staut.»

Treppenhaus nachts auskühlen

Das dritte Fallbeispiel steht in Basel: Ein liebevoll renoviertes dreistöckiges Reihenhaus aus der Jahrhundertwende. Das Haus gehört der Familie Schwegler, die die oberen beiden Stockwerke bewohnt. In den unteren Bereichen leben Mieter. Hinter dem Haus befindet sich ein malerischer Garten mit viel Grün. Kristijan Moser schlägt vor, das Fenster der Türe zum Garten künftig nachts neu zu öffnen und es zum Schutz gegen Diebe mit einem Gitter zu versehen. «In vielen Häusern wird die Chance, das Treppenhaus nachts auszukühlen, zu wenig genutzt.» Zusätzlich würde er das bereits bestehende Dachfenster mit automatisiertem Antrieb und Regensensor aufrüsten. Der Garten der Schweglers ist schon heute eine kleine Oase; der oberste Balkon ist allerdings wenig begrünt. «Mit zusätzlicher Bepflanzung liessen sich noch einige Grade rausholen», meint Moser. Und auch hier schlägt er vor, eine Sickergrube anzulegen, um vermehrt von Verdunstungskälte zu profitieren. Das Anlegen von Verdunstungsmulden ist ein Konzept, das derzeit im Städtebau wieder häufiger gezielt angewendet wird. Oft spricht man von der «Schwammstadt». Moser: «Im Kleinen lässt sich das auch in Privatgärten gut umsetzen.»

Tipps für kühlere Wohnräume

Böden entsiegeln: Begrünte Innenhöfe und Gärten heizen sich weniger auf als Asphaltflächen und Steingärten.

Bäume pflanzen: Im Schatten eines Baumes liegt die Temperatur bis zu 20 Grad tiefer als wenige Meter daneben. Grund dafür sind der Schatten und die Verdunstungskälte. Ein Baum verdunstet oft mehrere hundert Liter Wasser pro Tag.

Schatten schaffen: Sonnenstoren, geschickt platzierte Balkone oder Balkonpflanzen halten die direkte Sonneneinstrahlung fern und schützen so vor starker Hitzeentwicklung.

Fassaden und Dächer begrünen.

Regenwasser nutzen. Verdunstendes Wasser führt spürbar Wärme ab.

Sickergrube im Garten: Anstatt das Regenwasser direkt in die Kanalisation zu leiten, kann man es in ein leicht vertieftes Beet führen (Verdunstungsmulde).

Brunnen- und Wasserspiele: An Orten im Aussenraum, wo keine Begrünung möglich ist.

Nachtauskühlung: Zum Beispiel durch automatisch gesteuerte Fenster im Treppenhaus.

Mit Nachbarn kooperieren: Manchmal lohnt es sich, für mehrere Parzellen gleichzeitig zu planen.

Klimakarten der Gemeinde studieren: Wo verlaufen kühlende Luftströme? Wo befinden sich Hitzeinseln?

Die Autorin

Mirella Wepf© zvg/mad
Mirella Wepf
Journalistin

Aus «casanostra» 176

Nationales Netzwerk für Klimaanpassung

Der neue Verein «Netzwerk Tau» will schweizweit Fachleute aus dem Bau- und Planungsbereich zusammenbringen, um gemeinsam Lösungen voranzutreiben, das Knowhow zu möglichen Klimaanpassungsmassnahmen zu bündeln. Informationen und Anmeldung auf hitzetauglich.ch

zvg - Foto Michael Staub

«Die Sanierung zu etappieren, ist oft sinnvoll»

Eine Sanierung der Gebäudehülle bringt grosse Energieeinsparungen. Doch wie packt man das Projekt als Eigentümerschaft am besten an, und was gilt es bei der Finanzierung und Etappierung der Arbeiten zu beachten? Dachdeckermeister Rolf Weber weiss Rat.

Interview und Fotos

Portraitfoto Michael Staub

Michael Staub
Journalist

Aus «casanostra» 176

Wohnungsbesichtigung

Wohnungsbesichtigung: Diese Auskünfte dürfen Sie verlangen

Wenn es darum geht, Mieter für eine Wohnung auszuwählen, wird oft darum gebeten, ein Anmeldeformular für Mietinteressenten auszufüllen.

Dabei handelt es sich im rechtlichen Sinne um eine Verarbeitung personenbezogener Daten, weshalb es sehr wichtig ist, die Vorgaben der Datenschutzgesetze einzuhalten.

Der Autor

Joël Desaules
Rechtsanwalt und Mediator

Aus «casanostra» 176

Wasserschaden bei Betondecke© Otto Helbling

Sofortmassnahmen bei Baumängeln

«Wie muss ich vorgehen, wenn ich Baumängel feststelle, damit ich meine Garantieansprüche für eine Nachbesserung nicht verliere?»

Zeichnen sich Baumängel an einer Immobilie zum Beispiel in Form von Feuchtigkeit oder Rissbildungen ab, muss schnell gehandelt werden. Teilweise müssen Mängel vom Gesetz her innerhalb weniger Tage nach deren Feststellung angezeigt werden, damit der Garantieanspruch nicht verloren geht.

Der Autor

Othmar Helbling© zvg/mad

Othmar Helbling
hbq bauberatung
baumangel.ch

Aus «casanostra» 176

Schaden beim Auszug

Übermässige Abnutzung

«Beim Auszug der Mieterin wird klar, diese Wände müssen frisch gestrichen werden, nach nur einem Jahr Mietdauer. Wer bezahlt dafür?»

Bei der Besichtigung mit Mietinteressenten stellen Sie fest, dass die Katze der Mieterin ganze Arbeit geleistet hat und die Malerarbeiten im Wohnzimmer stark unter den Krallen gelitten haben. Gemäss der Paritätischen Lebensdauertabelle haben mit Dispersionsfarbe gestrichene Wände eine Lebensdauer von acht Jahren. Muss der Vermieter bereits vorzeitig frisch streichen lassen, so ist die Mieterin verpflichtet, sich anteilmässig an den Kosten zu beteiligen.

Die Autorin

Simone de Redelijkheid-Pfister

Aus «casanostra» 176

Dazu passend im Casafair-Webshop

Paritätische Lebensdauertabelle

Kochherd defekt

«Der Mieter hat die Reparatur selbst veranlasst und schickt mir die Rechnung. Muss ich diese bezahlen? »

Ein defekter Herd ist zwar ärgerlich, stellt jedoch keinen Notfall dar, den der Mieter umgehend selbst hätte beheben lassen müssen. Alle Mieter sind in diesen Fällen immer verpflichtet, sich bei der Vermieterin zu melden und um Behebung des Schadens zu bitten. Reagiert die Vermieterin nicht innert angemessener Frist, so hakt der Mieter normalerweise nach. Meist mit eingeschriebenem Brief und unter Ansetzung einer Frist. Passiert wieder nichts, so ist der Mieter berechtigt, die Schadensbehebung selbst in Auftrag zu geben und die Kosten der Vermieterin zu überwälzen.

Die Autorin

Simone de Redelijkheid-Pfister

Aus «casanostra» 176

Der Weg der Stille

«Ich mähe wöchentlich meinen Rasen und überlege nun, ob ich lieber eine blühende Wiese mit weniger Rasenmäherarbeit hätte. Wäre das Mähen mit der Sense eine Alternative? Was muss ich beachten?»

Vom Rasenmäher auf die Sense umzusteigen ist eine ökologisch sinnvolle Entscheidung, denn das Mähen mit der Sense fördert die Biodiversität. Rasenmäher und Fadenmäher (auch Motorsense genannt) arbeiten mit rotierenden Messern, die Pflanzen mit Wucht abschlagen und teilweise zerhäckseln. Dabei vernichten sie viele Kleinlebewesen wie zum Beispiel Schmetterlingsraupen. Sensen dagegen schneiden das Schnittgut ab, ohne die Kleintiere zu töten.

Die Autorin

Jasmin Jansen
Biologin und Wissenschaftsjournalistin, NimS Natur im Siedlungsraum

Aus «casanostra» 176

«Manchmal mangelt es an Bewusstsein»

Wer bei der Bewirtschaftung von Liegenschaften auf Nachhaltigkeit setzt, punktet bei der Mieterschaft und schont die Umwelt. Der Aufwand lohne sich auch wirtschaftlich, betont Immobilienexperte Markus Schuler.

Markus Schuler, Nachhaltigkeit ist das Wort der Stunde, auch wenn es um die Bewirtschaftung von Immobilien geht. Warum?

Damit eine Immobilie langfristig wettbewerbsfähig bewirtschaftet werden kann, sollten die Bedürfnisse aller Beteiligten berücksichtigt werden. Dazu gehören die Eigentümerinnen, die Mieter und die Umwelt. Die Nachhaltigkeit wird auch auf gesetzlicher Ebene zunehmend verankert, sodass sich die Eigentümer*innen dem Thema nicht entziehen können.

Kann man von einem Trend sprechen?

Momentan handelt es sich noch um einen Trend. Ich bin jedoch überzeugt, dass sich die Immobilienbranche in Zukunft verstärkt in Richtung Nachhaltigkeit entwickeln wird. Das Thema ist übrigens nicht neu. Die Geschichte zeigt, dass alte Kulturen, die die Bedeutung der Nachhaltigkeit unterschätzten, dem Untergang geweiht waren. Entweder gingen ihnen die Ressourcen aus oder soziale Spannungen führten zu Umbrüchen. In der Schweiz steigt das Bewusstsein seit den 1970er- Jahren. Damals wurde der Umweltschutzartikel in der Bundesverfassung verankert. Ereignisse wie die Ölkrise, das Ozonloch und die Klimaerwärmung haben dazu beigetragen, dass das Bewusstsein für Nachhaltigkeit heute in einer breiten Gesellschaftsschicht verankert ist.

Welche Strategie empfehlen Sie?

Bevor es um die Frage der nachhaltigen Immobilienbewirtschaftung geht, sollte der Zweck der Immobilie klar benannt werden: Dient sie als sicheres Zuhause oder soll damit eine langfristige Rendite erzielt werden? Hat sie einen ideellen Zweck oder geht es darum, Freiheit und Unabhängigkeit zu ermöglichen? Die Wahl der richtigen Strategie hängt wesentlich von den Bedürfnissen der Eigentümerschaft ab, denn die Immobilie sollte darauf ausgerichtet sein, deren Ziele und Wünsche zu unterstützen.

Ist vorgängig eine Analyse angesagt?

Ja, eine Machbarkeitsstudie liefert die Grundlage für wichtige Entscheide: Sie zeigt auf, ob eine Liegenschaft zeitlich befristet abgeschöpft wird, ob sie renoviert oder revitalisiert, abgebrochen und neu gebaut oder verkauft wird. Der Verkauf ist gleichzeitig auch die Exitstrategie, sollte es sich herausstellen, dass die Immobilie nicht nachhaltig in die gewünschte Richtung entwickelt werden kann.

Wie lässt sich eine Immobilie nachhaltig bewirtschaften?

Das Prinzip beruht auf drei Säulen: ökologische, soziale und wirtschaftliche Aspekte. Wenn diese Faktoren im Gleichgewicht sind, ist davon auszugehen, dass sich die Mieterinnen wohlfühlen und die Eigentümer eine angemessene Rendite für ihr investiertes Eigenkapital erhalten.

Können Sie das Drei-Säulen-Prinzip näher beschreiben?

Bei den ökologischen Aspekten geht es um erneuerbare Energien sowie die Reduktion des Energieverbrauchs. Es ist zu prüfen, ob die Gebäudehülle gedämmt und die Heizung auf erneuerbare Energien umgestellt werden kann. Auch ein sinnvolles Abfallmanagement lohnt sich. Häufig lassen sich die Grün- und Küchenabfälle auf dem eigenen Grundstück zu Kompost verwerten. Ebenso sollte man die Gestaltung des Aussenbereichs bewusst angehen. Heimische Pflanzen schaffen wertvollen Lebensraum und verbessern den Wasserhaushalt.

Und was verstehen Sie unter sozialer Bewirtschaftung?

Die Eigentümer sollten für die Mieterinnen ein positives Umfeld schaffen und rasch auf deren Anliegen eingehen. Faire und transparente Mieten und eine offene Kommunikation sind zentral. Das stärkt die Beziehungen und führt zu einer höheren Mieterbindung. Auch Barrierefreiheit ist ein wichtiges Element: Wenn die Bedürfnisse von älteren oder behinderten Menschen erfüllt werden, steigert dies den Wert der Liegenschaft.

Zu guter Letzt geht es aber ums Geld.

Auch die ökonomisch nachhaltige Immobilienbewirtschaftung hat einen grossen Stellenwert. Sie zielt darauf ab, langfristig finanzielle Stabilität und Rentabilität zu gewährleisten. Dazu gehört die Budgetplanung: Das Erstellen eines detaillierten Budgetplans, der regelmässige Instandhaltungs- und Reparaturkosten berücksichtigt, ist ein Muss. Es gilt, rechtzeitig in diese Bereiche zu investieren, um teure Reparaturen zu vermeiden. Die Pflege und Instandhaltung sichert den Marktwert der Liegenschaft und erhöht die Attraktivität für die Mieterschaft.

Gibt es Gründe, die gegen eine nachhaltige Strategie sprechen?

Die gibt es: Einige Eigentümerinnen stellen kurzfristige Gewinnmaximierung über langfristige Nachhaltigkeit, oder sie besitzen eine Liegenschaft nur zu Spekulationszwecken. Manchmal mangelt es auch an Bewusstsein. Ebenso können finanzielle Einschränkungen massgebend sein: Die Umstellung oder Erneuerung erfordert Investitionen. Ein weiterer Grund sind Uneinigkeiten. Es kommt vor, dass sich beispielsweise Erben- oder Stockwerkeigentümergemeinschaften nicht auf eine nachhaltige Bewirtschaftungsstrategie einigen können.

Wie lässt sich nachhaltige Bewirtschaftung überprüfen?

Nachhaltig bewirtschaftete Liegenschaften sind oft nicht auf den ersten Blick erkennbar. Der Begriff wird inflationär verwendet, und nur vereinzelt werden Immobilien einer Zertifizierung wie dem Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz (SNBS) unterzogen. Dennoch gibt es Hinweise darauf, dass eine Immobilie nachhaltig bewirtschaftet wird, etwa der Zustand der Liegenschaft, faire Mieten sowie eine offene, wertschätzende und transparente Kommunikation zwischen Verwaltung und Mieterschaft.

Lohnt sich der Aufwand?

Auf jeden Fall, denn die Vorteile einer nachhaltig bewirtschafteten Immobilie sind vielfältig: Man hat geringere Betriebskosten, eine höhere Rentabilität, eine positive Wirkung auf die Umwelt und eine stärkere Bindung zu Mieter- und Nachbarschaft. Langfristig kommt es zu einer Wertsteigerung und einem Werterhalt. Wenn Eigentümer die Prinzipien der Nachhaltigkeit in ihre Strategien integrieren, können sie nicht nur zur Verbesserung ihrer Immobilien beitragen, sondern auch zur Schaffung einer nachhaltigeren Zukunft für die Schweiz.

 

 

Markus Schuler© zvg/mad

Markus Schuler
Berater Casafair Zentralschweiz

Interview: Monika Bachmann

Aus «home», Mai 2024

Weitere Infos

Diese Förderprogramme und Organisationen helfen bei Fragen zur nachhaltigen Immobilienbewirtschaftung weiter:

Radioaktivität in der Zwischenbodenschlacke?

«Kann es sein, dass in meinem Haus Schlacke in den Zwischenböden verwendet wurde? Ich habe gehört, dass diese Schlacke radioaktiv sein kann. Wieso wurde überhaupt Schlacke als Baumaterial verwendet? Ist das gefährlich?»

Schlacke entstand damals vor allem bei der Herstellung von Stadtgas aus Steinkohle und wurde aufgrund ihrer hohen Dämmwirkung sowie ihrer einfachen Verfügbarkeit verwendet. Sogenannte Zwischenbodenschlacke wurde früher als Dämmstoff in Hohlwände oder Zwischenböden eingefüllt. Somit wurde Zwischenbodenschlacke in vielen Bodenkonstruktionen von Häusern bis etwa im Jahr 1945 verbaut. Es kann jedoch sein, dass die Schlacke radioaktiv ist. Der Urangehalt der verwendeten Kohle bestimmte die Radioaktivität der anfallenden Schlacke.

Der Autor

Stephan Baumann
Casafair-Fachberater
büro bafob

Aus «casanostra» 175

Elternhaus verkaufen oder behalten?

«Ich habe ein Haus geerbt, aber möchte mir keine zusätzlichen Kosten aufbürden. Muss ich verkaufen?»

Beim Verkauf einer Immobilie stehen die Erben oft vor vielen Entscheidungen und Herausforderungen. Einer der entscheidenden Aspekte ist der Umgang mit den Verbindlichkeiten, die mit dem Besitz der Immobilie einhergehen. Hier sind drei Möglichkeiten, um die Verbindlichkeiten durch den Verkauf zu beseitigen.

Der Autor

Portrait von Toni Lung© zvg

Toni Lung
Gründer und Inhaber
LUNG LAND Immobilien

Aus «casanostra» 175

Ist eine Mindestmietdauer erlaubt?

«Die durchschnittlichen Kosten für einen Mieterwechsel sind hoch und mit beträchtlichen Umtrieben verbunden. Darf ich eine Mindestmietdauer vereinbaren?»

Neben möglichen vorgezogenen Renovationsarbeiten benötigen auch die Arbeiten um die Wiedervermietung Zeit und Ressourcen. Schön wäre es, wenn die Mietenden verpflichtet werden könnten, für längere Zeit im Objekt zu verbleiben. Eine Mindestmietdauer im Mietvertrag verspricht die perfekte Lösung – auf den ersten Blick.

Die Autorin

Simone de Redelijkheid-Pfister

Aus «casanostra» 175

Wie erhalte ich gute Offerten?

«Sie haben Grosses vor – eine Dach-Umdeckung mit PV-Anlage, eine neue Küche oder ‹nur› einen neuen Anstrich in zwei Zimmern. Toll, jedoch: wie kommen Sie zu guten Offerten?»

Notieren Sie Ihre Wünsche und Anforderungen möglichst detailliert und geben Sie diese Vorgabe an mindestens drei Unternehmern für eine Offerte, damit alle die gleichen Grundlagen haben und Sie nicht Äpfel mit Birnen vergleichen müssen.

Der Autor

Hannes Heuberger© zvg/mad

Hannes J. Heuberger
Berater Casafair Mittelland
BauBeratungen hjh, Wahlendorf

Aus «casanostra» 175

Baumfällen Teil 3: Das sagt das Bundesrecht

Kreischt die Kettensäge, ist es zu spät zum Diskutieren. Deshalb, zur Abrundung des Themas «Wenn der Nachbar das Fällen des Baumes verlangt», die Beurteilung durch einen Rechtsanwalt.

Das Nachbarrecht kann Emotionen schüren und Konflikte entstehen lassen, die das nachbarliche Zusammenleben stark belasten können. Geht es um Pflanzen und Bäume im Grenzbereich, kommen häufig ökologische Überzeugungen dazu, welche die Gefühle zusätzlich in Wallung bringen, vor allem dann, wenn es um gross gewordene alte Bäume geht, an die sich die Eigentümerschaft gewöhnt hat und die ihr lieb geworden sind, die aber gerade wegen ihrer Grösse der Nachbarschaft nachteilig sein können und ihr deshalb zunehmend missfallen. Es ist denn auch bezeichnend, dass der 2006 im casanostra Nr. 82 publizierte und jüngst in Nr. 172 abgedruckte Bericht über einen konkreten St. Galler Fall betreffend eine Tanne im Grenzbereich sehr grosses Interesse und grosse Beachtung gefunden hat.

Der Autor

Armin Linder
Rechtsanwalt,
rtwp rechtsanwälte & notare

Aus «casanostra» 175

Das casanostra-Jubiläum

Die Casafair-Hauszeitschrift feiert runden Geburtstag. Zeit für einen Besuch im Archiv.

Sind es wirklich schon 175 Ausgaben casanostra? Nein, nicht ganz. Casafair-Mitglieder der ersten Stunde wissen: Ausgabe Nummer 1, im November 1988 erschienen, hiess nicht casanostra, sondern «Aktuell». Der im November letzten Jahres verstorbene Sekretär des Hausvereins, Luzius Theiler, war Redaktor der ersten 46 Ausgaben. Nummer 1 erscheint mitten im Abstimmungskampf um die Stadt-Land- Initiative und ist der denkwürdigen Gründungskonferenz des Hausvereins in Frieswil gewidmet. Die Resonanz ist überw.ltigend, wie die Flut an Leserbriefen zeigt. «Aktuell» Nr. 3, Juli 1989, dokumentiert ein Streitgespräch zwischen dem damaligen Direktor des Hauseigentümerverbands, Hanspeter Götte, und Luzius Theiler. Politische Themen dominieren: Raumplanung und Mietrecht, ab Ausgabe 9/10 von März 1991 auch Energie- und Umweltfragen.

Der Autor

© Christian Senti

Nadim Chammas
Redaktor «casanostra»

Aus «casanostra» 175

Spiel- und Lebensraum für Kind und Käfer

Kluge Spielplätze sind mehr als Schaukel, Rutschbahn und Wippe. Brauchen aber etwas Mut

In den meisten Kantonen schreibt das Baugesetz bei einem Neubau ab drei Wohneinheiten den Bau eines Spielplatzes vor. «Das ist gut gemeint», sagt Tom Achermann, «aber wohl mit ein Grund, dass wir in der Schweiz so viele langweilige Spielplätze haben.» Achermann ist Spielplatzbauer, Landschaftsgärtner und Mitinhaber der Spielgarten GmbH. «Wer einen Spielplatz bauen muss, schaut oft mehr aufs Portemonnaie als auf die Kinder», weiss er. Das Resultat sind einsame Tierwippen in Raseneinöde, Sandkästen von exakt einem Quadratmeter, Schaukeln umgeben von Fallschutzwüste. Bespielt werden diese selten. Ein Spielgerät ist noch kein Spielplatz. «Wenn ich eine Rutschbahn runterrutsche, spiele ich nicht, ich konsumiere die Spielfunktion der Rutschbahn», stellt Achermann fest. Spielgeräte dienen primär zur Markierung: Hier darf ich spielen. Das eigentliche Spielen findet erst statt, wenn mit anderen Kindern um die Wette gerutscht, die Rutsche hochgerannt oder rückw.rts runtergesaust wird. Spielen ist für Kinder mehr als Zeitvertreib. Spielen ist biologisch notwendig für die Hirnentwicklung, denn Spielen bedeutet Lernen auf allen Ebenen. Diverse Studien belegen, dass die Zeit, welche Kinder draussen verbringen, in direktem Zusammenhang mit der Spielraumqualität im unmittelbaren Wohnumfeld steht.

Je grüner und ungefährlicher, desto mehr spielen die Kinder draussen. Sabine Binder war lange verantwortlich für Aussenraumgestaltung in Winterthur. Seit September 2023 begleitet sie als Mitgründerin der kreis & rund GmbH sozialräumliche Projekte. Auch sie kennt zu viele ungenutzte Plätze. «Aber», sagt sie, «wer ein Haus besitzt, hat viele Möglichkeiten, eine positive Veränderung herbeizuführen.» «Spielraumqualität lohnt sich immer», ist Binder überzeugt. Die Topografie ist wichtig. Hügel machen den Raum spürbar und laden zum Rutschen, Schlitteln, Klettern ein. Ein Weidenhüsli, ein Naschgarten mit Beeren, ein Heckenlabyrinth, Sitzmauern, Steine, Sand und Holz sind zum Spielen attraktiv und vergleichsweise günstig. Totholzhecken leisten einen Beitrag zur Biodiversität und bilden gleichzeitig eine hübsche Abgrenzung. In einer solchen Umgebung fühlen sich nebst Kindern auch Pflanzen und allerlei Kleingetier wohl. Und «auch Erwachsene brauchen mehr als nur Rasen». Das werde oft unterschätzt, sagt Binder. Attraktive Spielplätze sind Begegnungsorte für die ganze Nachbarschaft. Doch professionelle Spielplatzgestaltung ist nicht billig. Der Bau eines Häuschens mit Möblierung kostet schnell viertausend Franken. Dazu kommt die Arbeit der Landschaftsgärtner, welche nochmals mit zwei- bis dreitausend Franken zu Buche schlagen kann. Spielgeräte aus dem Katalog sind nicht wesentlich günstiger, der Spielwert aber geringer.

Mitreden und mitbauen

Ein Beispiel einer gelungenen Spielraumgestaltung findet sich in der Berner Baumgartensiedlung. Eigentümer*innen haben eine Aufwertung angeregt und ein Konzept erarbeitet. Nachdem die drei beteiligten Eigentümergemeinschaften die Finanzierung gutgeheissen haben, wurde die Krummholz GmbH mit der Umsetzung eines Baumhauses beauftragt. In einer «Mitmachbaustelle» haben Kinder und Erwachsene aus der Siedlung einen Tag lang mitgebaut. Eine Erfahrung mit allen Sinnen. Jerry Wyssmann, Geschäftsleiter bei Krummholz, erinnert sich an ein Kind, dass den Finger in ein noch warmes, frisch gebohrtes Holzloch gesteckt hat, und feststellte: «Mhm, Fingersauna!» Eine frühe Einbindung der zukünftigen Nutzer*innen, sagt Binder, führt dazu, «dass später mehr Sorge getragen wird». Mittlerweile gehören Partizipationsworkshops und Mitmachbaustellen für Spielplatzbauer zum Alltag. Meist reichen ein, zwei Treffen, um einen ersten Entwurf zu skizzieren. Wer vor Ort wohnt, weiss am besten, was gebraucht wird, welche Zonen wie genutzt werden, wo wann Schatten liegt oder ob es windig und darum für einen Sitzplatz ungeeignet ist. Wichtig sei es, sagt Binder, unerwünschte, nicht kontrollierbare Sozialkontakte zu vermeiden. Öffentliche oder halböffentliche Zonen sollen darum mindestens vier Meter von privaten Sitzplätzen entfernt sein. Wenn Menschen sich kontrolliert fühlen, führt das zu Nichtnutzung. Das ist mit ein Grund, warum so viele Grillplätze bei Mehrfamilienhäusern selten bis nie genutzt werden. Meist stehen diese mitten in einer Rasenfläche ohne Sicht- und Sonnenschutz. Bäume oder eine Hecke aus einheimischen Sträuchern schaffen Atmosphäre, spenden Schatten und Lebensraum für Tiere. Auch auf Spielplätzen sind Büsche und Bäume für Schatten und Verstecke wichtig. Grössere Kinder brauchen auch «erwachsenenfreie Zonen». Wo Kleinkinder spielen, braucht es in der Nähe Sitzgelegenheiten für Erwachsene. Binder empfiehlt wo immer möglich bewegliches Mobiliar. Das können Festbänke sein, die ihren Stammplatz unter einem Balkon haben. Noch besser sind robuste Stühle, für ältere Menschen mit Lehne. Binders Erfahrung zeigt, dass die Angst vor Diebstahl unbegründet ist. Die Nutzung aber ist bei mobilem Mobiliar viel höher.

Unfälle verhindern, Spielen erlauben

Wie rege das Baumhaus bespielt wird, stellt Jerry Wyssmann an den starken «Spielspuren» fest, wenn er im Auftrag der Siedlung jährlich die Sicherheit kontrolliert. Sicherheitsnormen sind ein Reizthema. Wartung und Kontrolle kosten Geld. Dennoch ist Achermann nicht einverstanden, wenn geklagt wird, dass man heute auf keinen Baum mehr klettern darf. «Die Normen stellen sogar ausdrücklich fest, dass Stürze, auch mal ein gebrochener Arm, zur Kindheit dazu gehören und der Umgang mit Gefahren gelernt werden muss.» Tatsächlich werden gemäss BFU jährlich fast 10 000 Unfälle auf Spielplätzen gemeldet. «Ziel der Sicherheitsnormen ist es, lebensgefährliche Unfälle zu vermeiden.» Wenn Holz fault und der Tragbalken eines Schaukelgerüsts einstürzt, werde es richtig gefährlich. «Ich vergleiche das gerne mit einem Lift. Kein Erwachsener würde einen Lift nutzen, von dem er weiss, dass er nicht gewartet wird.»

In den meisten Kantonen gelten Spielplätze bei einem Mehrfamilienhaus als öffentlich. Bei einem Unfall haftet die Werkeigentümerschaft nur dann nicht, wenn alle erforderlichen und zumutbaren Sicherheitsmassnahmen beachtet wurden. Daran ändern auch Hinweise wie «Privat» oder «Jede Haftung wird abgelehnt» nichts. Zu beachten ist vor allem die Norm SN EN 1176, welche vorschreibt, dass ab einem Meter Fallhöhe ein Fallschutz nach SN EN 1177 notwendig ist. Dieser kann aus Fallschutzmatten aus Kunststoff oder aber aus einer Kies- oder Holzschnitzelschicht von mindestens 30 Zentimeter bestehen. Rasen gilt nur unterhalb eines Meters als Fallschutz.

Nach Norm gebaute Spielgeräte verfügen häufig über Einstiegshürden wie extra weite Sprossenabstände bei Leitern. Diese sollen verhindern, dass zu kleine Kinder die Geräte nutzen. Binder zitiert dazu den verstorbenen Zürcher Spielplatzpionier Toni Anderfuhren: «Unfälle passieren meist, wenn Eltern pushen.»

Im Falle des normgerechten Baumgarten-Baumhauses haben die Kinder trotzdem einen Weg gefunden, aufs Dach zu klettern. Ein paar Fenster, die als Kletterhilfe gedient hatten, mussten deshalb nachträglich weichen.

Bauen, verändern, bewegen

Vor kurzem hat Wyssmann eine neue Anfrage aus der Baumgartensiedlung erhalten. Gewünscht ist ein weiteres Spielhäuschen, für die Kleinsten, diesmal ebenerdig. Der Platz um den bestehenden Brunnen soll mit einem Kieshaufen aufgewertet werden.

Elementar fürs Spielen, sind sich die Fachleute einig, ist das «verändern können». Kinder wollen bauen, gestalten, beobachten, was geschieht, ausprobieren, scheitern und von Neuem anfangen. «Die einfachste Geschichte», sagt Binder «ist ein Riesensandhaufen. Das funktioniert immer». Kombiniert mit Wasser, steigt der Spielwert exponentiell. Und was ist mit Katzendreck im Kindersand? «Abdecken», rät Binder. Und «Katzen mögen Ruhe. Auf einem viel bespielten Sandhaufen wird es wenig Katzendreck geben.»

Nebst Kies oder Sand sind auch Holzrugeli und Bretter ein geniales Spielmaterial. Es entstehen Wippen, Hindernisparcours, Brücken und mehr. Allerdings verlangt mobiles Mobiliar etwas mehr Pflegeaufwand. Das Holz muss regelmässig aus Gefahrenzonen weggeräumt werden. Ein weiteres zentrales Spielelement ist das Bewegen, Klettern und Balancieren. Viele klassische Spielgeräte sind darauf ausgerichtet. Geräte, die von mehreren Kindern gleichzeitig genutzt werden können wie eine extrabreite Rutsche oder eine Nestschaukel, haben dabei deutlich höheren Spielwert. «Andere Kinder sind für die Kinder das wichtigste Spielgerät», sagt Achermann.

Weil Kinder Gesellschaft Gleichaltriger brauchen, muss es möglich sein, dass auch «fremde» Kinder den «privaten» Spielplatz nutzen. Wird ein Platz allzu stark genutzt, steigt jedoch auch das Konfliktpotenzial. «Wenige, nachvollziehbare Spielplatzregeln sind sinnvoll. Eine Tafel mit unzähligen Verboten hingegen», sagt Binder, «hat wenig Wirkung». Ein Abfallkorb hilft mehr gegen Littering als der bewusste Verzicht darauf. Auch gemeinsame Putz- und Aufräumtage haben sich bewährt. Jugendliche, die auf dem Spielplatz herumlungern, werden im Idealfall eingeladen, einen Bereich nach ihren Bedürfnissen zu gestalten und dafür Verantwortung zu übernehmen.

Kinder haben überall dieselben Bedürfnisse

Schaukeln und Rutschen, die in Gärten von Ein- und Zweifamilienhäusern stehen, stellen rechtlich gesehen keinen Spielplatz, sondern Spielzeug dar. Das bedeutet, dass Rasen als Fallschutz bis zu 2,5 Metern ausreicht. Ein Baumhaus und Spielgeräte Marke Eigenbau sind also erlaubt. Die Bedürfnisse der Kinder sind dieselben: Auch im Einfamilienhausgarten wollen Kinder bauen, sich verstecken und bewegen können. Eine Matschküche, eine Strickleiter am Baum und ein selbstgebautes Spielhaus zum Beispiel. Und es braucht auch hier andere Kinder. Wenn es gelingt, Gärten durch Türchen und Schlupflöcher in Hecken zu verbinden, ist das für Kinder ein Riesengewinn.

Die Autorin

© zvg/mad

Noemi Helfenstein
Verantwortliche Marketing

Aus «casanostra» 175

Moderne Genossenschaften für das Wohnen im Alter

Viele ältere alleinstehende Menschen hegen gleichzeitig den Wunsch nach Privatsphäre und nach gemeinschaftlichem Zusammenleben. Ein widersprüchliches Bedürfnis und deshalb unmöglich zu erfüllen? Nicht  zwingend. Innovative Genossenschaften verfügen oftmals über Angebote, die genau diese Balance zwischen Individualität und Gemeinschaft erlauben – und ausserdem eine hohe Energie effizienz aufweisen. Das  Hunziker Areal und der Wohn- und Gewerbebau Kalkbreite in Zürich sowie die Genossenschaft Zusammen_h_alt in Winterthur sind drei schöne Beispiele.

Im Hunziker Areal der Baugenossenschaft mehr als wohnen in Leutschenbach im Norden Zürichs, im Wohnbau Kalkbreite in der Nähe des Bahnhofs Wiedikon in Zürich sowie im Gebäude des Zusammen_h_alts im  Sulzer-Areal in Winterthur können ältere Menschen wohnen und Teil einer Gemeinschaft werden.

Teil eines Ganzen

Unter Cluster- oder Satellitenwohnungen versteht man eine Mischung aus einer Wohngemeinschaft  und einer Kleinwohnung. Mehrere Parteien, die jeweils über eine kleine private Wohneinheit verfügen, teilen sich einen grossen gemeinsamen Koch-, Ess- und Aufenthaltsbereich. Sowohl das Hunziker Areal als auch die  Kalkbreite bieten neben diversen anderen Wohnformen auch Clusterwohnungen an. «Seniorinnen und Senioren schätzen es, dass sie in Clusterwohnungen einerseits ihre Unabhängigkeit bewahren können und  andererseits die Nähe zu anderen Menschen und die Einbindung in eine Gemeinschaft nicht missen müssen», erklärt Michael Loss, Kommunikationsverantwortlicher der Baugenossenschaft mehr als wohnen. Bei den  Wohnungen der Genossenschaft Zusammen_h_alt handelt es sich nicht um Clusterwohnungen, denn sie sind voll ausgestattet. Doch auch hier sind die Wohnungen bewusst kleingehalten, um Raum für  Gemeinschaftsflächen zu schaffen.

Weniger ist mehr

Die reduzierte individuelle Wohnfläche erlaubt die Verringerung des ökologischen Fussabdrucks der Bewohnerinnen und Bewohner. Zudem erfüllen alle drei  Genossenschaften hohe Anforderungen an die Energieeffizienz. Das Hunziker Areal und die Kalkbreite sind 2000-Watt-Areale. Sie werden fast ausschliesslich mit erneuerbarer Energie versorgt und verpflichten sich zu  einem minimalen CO2-Ausstoss durch Bau, Betrieb und Mobilität. Das Gebäude der Genossenschaft Zusammen_h_alt orientiert sich am SIA-Effizienzpfad 2040 und somit ebenfalls an den Zielen der 2000-Watt- Gesellschaft. Also tragen die Bewohnerinnen und Bewohner der drei Genossenschaftsarealen zu einer nachhaltigeren Zukunft für kommende Generationen bei. Doch auch finanziell ist die hohe Energieeffizienz  interessant, da die Energiekosten entsprechend tief sind. «Bei vielen Menschen verschlechtert sich die Einkommenssituation nach der Pensionierung, weshalb die tiefen Energiekosten insbesondere auch für ältere Menschen einen grossen Pluspunkt für unsere Siedlung darstellen», erklärt Michael Loss.

Die Autorin

Julia Gremminger
Redaktorin

Aus «casanostra» 174

locabene

Renovabene ist der Online-Sanierungsratgeber, den Casafalocabeneir als Partner mitentwickelt hat. Er begleitet Vermieter*innen vor, während und nach energetischen Sanierungen und fördert den Austausch mit den  Mieter*innen. Locabene heisst das Pendant, das sich an Mieterschaften richtet.

Ferien und Fristen – Kündigung konnte nicht zugestellt werden

«Ich habe meiner Mieterin ordentlich und fristgerecht gekündigt. Die eingeschriebene Sendung mit der Kündigung kam an mich zurück, weil sie nicht zugestellt werden konnte, offenbar, weil die Mieterin ferienabwesend  war. Wann beginnt und endet die Frist zur Anfechtung der Kündigung beziehungsweise zum Mieterstreckungsbegehren?»

Ausgelöst wird der Fristenlauf mit dem Empfang der Kündigung. Kann die eingeschriebene Sendung der Mieterin durch den Briefträger nicht ausgehändigt werden, ist das Datum auf der Abholungseinladung massgebend, ab welchem die Sendung bei der Poststelle abgeholt werden kann. Der erste Tag wird in aller Regel der Folgetag sein. Dieser Tag gilt als Empfangstag der Kündigung. An diesem Tag wird der Lauf der 30- tägigen Frist ausgelöst, worauf der weitere Folgetag der erste Tag der Frist ist.

Fällt der 30. Tag auf einen Samstag oder einen Sonntag, verlängert sich die Frist bis am Montag. Die Aufgabe des Anfechtungs- beziehungsweise Erstreckungsbegehrens an diesem Tag bei der Post durch die Mieterin  wahrt die Frist. Kann die eingeschriebene Sendung der Kündigung der Mieterin durch den Briefträger ausgehändigt werden, so gilt dieser Tag als Empfangstag, und dies löst die Frist aus. Der erste Tag der Frist ist dann  bereits der Folgetag, auch wenn dies ein Samstag oder ein Sonntag ist.

Verpasst die Mieterin die siebentägige Abholungsfrist und wird die eingeschriebene Sendung von der Post an den Vermieter zurückgesandt, ändert dies nichts am Fristenlauf. Die Mieterin läuft Gefahr, dass ihr Mietverhältnis am Kündigungstermin beendet wird, ohne dass sie davon Kenntnis hat. Der von Casafair propagierte moralische Grundsatz des fairen Vermietens verlangt vom Vermieter, dass er die an ihn zurückgesandte eingeschriebene Kündigung der Mieterin nochmals umgehend von sich aus mit einfacher A-Post zustellt, damit sie sichere Kenntnis von der  erfolgten Kündigung erhält. Diese Zweitzustellung ändert nichts am Fristenlauf.

Anderes gilt für den Fall, dass der Vermieter beim Versand seiner Kündigung erwiesenermassen Kenntnis von der gleichzeitig bestehenden Ferienabwesenheit der Mieterin hatte. In diesem Fall gilt die Kündigung als nicht zugestellt beziehungsweise mangels Empfang als ungültig.

Dies alles gilt nicht für die Mitteilung einer Mietzinserhöhung und  auch nicht für die Mahnung von ausstehenden Mietzinsen mit Nachfristansetzung und Kündigungsandrohung. Und für die Zustellung von fristauslösenden Sendungen von Schlichtungsbehörden und Gerichten gelten die Bestimmungen der Zivilprozessordnung über die Zustellung, den Fristenlauf, die Säumnis und die Fristwiederherstellung.

Der Autor

Armin Linder
Rechtsanwalt,
rtwp rechtsanwälte & notare

Aus «casanostra» 174

Sorgenkind Elektroboiler: wie weiter?

«Nur konsequente Kaltduscher sollten diesen Artikel überspringen, denn: alte Elektroboiler sind Stromfresser und müssen bis spätestens 2035 ersetzt werden!»

Gemäss Energiestrategie 2050, dem Klimaabkommen Paris 2015 und dem CO2-Gesetz müssen reine Elektroboiler (und zentrale Elektroheizungen) bis spätestens 2035 ersetzt werden, bei tiefgreifenden Umbauten  sofort. Seit 2011 dürfen keine neuen Elektroboiler mehr installiert werden, sofern sie nicht mit Solarwärme oder dem Heizsystem gekoppelt sind. Das ist hart, aber richtig, wenn wir den schädlichen CO2-Ausstoss verringern und das in grösste Not geratene Klima retten wollen.

Wir verbrauchen im Durchschnitt pro Person und Tag 50 Liter Warmwasser. Die Erwärmung eines Liters Wasser benötigt 0,058 kWh und ergibt für eine vierköpfige Familie rund 4200 kWh oder Fr. 1200.– Stromkosten  pro Jahr, was 46 Prozent des Haushaltstroms entspricht. Das ist zu viel und es gibt sinnvolle Alternativen. A: Mit einem Wärmepumpenboiler, der dem Keller zusätzlich Feuchtigkeit entzieht und damit Schimmel vermeidet, kann drei Viertel elektrische Energie eingespart werden; er kostet etwa Fr. 5000.–. B: Anschluss des Boilers an die klimakonforme Heizungsanlage. C: die Montage von thermischen Sonnenkollektoren auf  ihrem Hausdach für ca. Fr. 12 000.–. Die Anlage wird in fünfzehn Jahren amortisiert sein – ab dann gibt es Warmwasser praktisch zum Nulltarif. Dies ist die edelste und energieeffizienteste Art, Warmwasser  aufzubereiten.

Was für ein wunderbares und beruhigendes Gefühl, mit der Sonne warm zu duschen und erst noch etwas gegen den Klimawandel zu tun – packen Sie’s an! Casafair berät Sie gerne.

Subventionen siehe energiefranken.ch

Der Autor

Hannes Heuberger© zvg/mad

Hannes J. Heuberger
Berater Casafair Mittelland
BauBeratungen hjh, Wahlendorf

Aus «casanostra» 174

  • Hannes Heuberger: zvg/mad

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