
Landschaftsinitiative zurückgezogen, doch die Arbeit geht weiter
Die Landschaftsinitiative wird zugunsten des Raumplanungsgesetzes als Gegenvorschlag zurückgezogen: Ein akzeptabler Kompromiss, der das Hauptziel der Initiative übernimmt. Aber einige heikle Abschwächungen bedingen, dass die Umsetzung kritisch verfolgt wird.
Die sparsame Nutzung des Bodens ist einer der wichtigsten Grundsätze der Raumplanung. Die Städte zu verdichten, deren Lebensqualität zu erhalten und die ländlichen Gebiete möglichst frei von Bauten zu lassen, kommt der Landwirtschaft, der Biodiversität und unserer Freizeitgestaltung zugute. Die 2019 lancierte und von Casafair unterstützte Landschaftsinitiative wollte die Trennung von Baugebiet und freier Landschaft stärken, indem sie die Bebauung und Bodenversiegelung im Nichtbaugebiet auf das absolut Notwendige beschränkt hätte.
Das Parlament erarbeitete in den letzten drei Jahren einen eigenen Gegenvorschlag – ein aussergewöhnlicher Vorgang. Nach intensiven Beratungen verabschiedete es im September 2023 einstimmig die Revision des Raumplanungsgesetzes («RPG 2»). Diese schreibt das Hauptziel der Landschaftsinitiative fest: die Anzahl der Gebäude und die Bodenversiegelung im Nichtbaugebiet zu stabilisieren. Zu den bestehenden 610 000 Bauten ausserhalb der Bauzonen kommen jedes Jahr fast 2000 weitere hinzu, weil für Landwirtschaft, Tourismus oder Energieanlagen Ausnahmen gelten. Die Kantone haben nun eine kurze Frist von fünf Jahren, um ihre Richtpläne zu überarbeiten und die Stabilisierungsziele einzuführen, dann müssen Umsetzungsmassnahmen folgen. Kantone, die diese Frist verpassen, müssen jeden Neubau ausserhalb der Bauzone mit dem Abriss eines anderen Gebäudes kompensieren.
Neu im RPG ist auch das Instrument der Abbruchprämie als Anreiz, Bauten ausserhalb Bauzonen abzureissen und die Landschaft so von ungenutzten Bauten zu befreien. Diese Mechanismen stellen eine gewisse Garantie für das Initiativkomitee dar, dass die Ziele der Initiative ernst genommen werden. Deshalb entschied das Komitee Ende 2023, die Initiative zugunsten des Gegenvorschlags zurückzuziehen. Damit bleibt eine aufwendige, unsichere Abstimmungskampagne mit deutlich längerer Umsetzungsfrist erspart.
Das revidierte Gesetz ist aber keineswegs perfekt, vielmehr ein gut schweizerischer Kompromiss. Insbesondere der Ständerat drückte mehrere Bestimmungen durch, welche die Ziele torpedieren können: So können Kantone Sonderzonen schaffen, in denen sie Bauten ausserhalb der Bauzone erlauben. Diese Spezialzonen sind ein Geschenk an jene Kantone, die Freiheit und Flexibilität in ihrer Raumordnung gefordert hatten. Als Trost für die Landschaftsinitiative wird diese an sich absurde Bestimmung abgemildert: Sonderzonen bedürfen eines Gesamtkonzepts, das auch Vorteile für Biodiversität, Landschaft, Heimatschutz usw. und Kompensationsmechanismen beinhalten muss.
Der Rückzug der Landschaftsinitiative ist am 15. Februar definitiv. Der Trägerverein löst sich auf, aber die beteiligten Verbände bleiben in Raumplanung und Landschaftsschutz aktiv. Sie werden die Umsetzung des Gegenvorschlags genau verfolgen und so den Geist der Initiative lebendig erhalten.
Die Autorin
Elena Strozzi
Geschäftsleiterin der Landschaftsinitiative
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