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Der Zentralvorstand des EigentümerInnen-Verbands Casafair hat die aktuelle Vernehmlassungsvorlage zur Besteuerung des Wohneigentums beraten und sich an der laufenden Anhörung beteiligt. In der Abwägung der fünf diskutierten Vorschläge hat die Verbandsspitze klar den vollständigen Systemwechsel beim Eigenmietwert favorisiert, der sowohl die Abschaffung des Eigenmietwerts als auch der ausgleichenden Steuerabzüge vorsieht.

Casafair, der Verband der umweltbewussten und verantwortungsvollen EigentümerInnen hat damit seine bisherige Haltung in der Frage bekräftigt. Der Systemwechsel hat gegenüber der heutigen Handhabe klare Vorteile, sagt Verbandspräsidentin Claudia Friedl (NR SP/SG): «Das Steuersystem wird durch die Abschaffung des Eigenmietwerts bei gleichzeitiger Aufhebung der Steuerabzüge gerechter als das heutige, zumal alle Wohneigentumbesitzenden gleich behandelt werden.» Ausserdem würden mit dem Systemwechsel für Mietende und Eigentümer/-innen dieselben Regeln gelten und die kantonalen oder kommunalen Unterschiede wegfallen. Zudem würden besonders Rentnerinnen und Rentner entlastet: «Wer heute nur über ein kleines Einkommen verfügt wird durch die Aufrechnung eines fiktiven Einkommens steuerlich überproportional belastet.»

Investitionen in Energieeffizienz und Solarenergie sollen gleichwohl gefördert werden, mindestens in Höhe der heutigen Unterstützung, ist Casafair-Vizepräsident Thomas Hardegger der Auffassung: «Dies darf aber nicht über Abzüge bei den Steuern geschehen, von denen höhere Einkommen überproportional profitieren und Bewohnerinnen mit Mietzinserhöhungen mitfinanzieren müssen.»

Sollte der vollständige Systemwechsel keine Mehrheit finden, wird sich Casafair für den derzeitigen Modus Vivendi einsetzen, erklärt Claudia Friedl. Einige der vorliegenden Vorschläge würden in eine unsoziale «5er und Wegglipolitik» münden: «Der Eigenmietwert darf nicht durch ein Steuersystem à la carte einseitig zugunsten finanzkräftiger LiegenschafteneigentümerInnen ersetzt werden, wonach zwar die Abgabe wegfällt – auf der anderen Seite aber doch Abzüge auf der Steuerrechnung geltend gemacht werden könnten. Dies würde die Sozialpartnerschaft zwischen Mietenden und EigentümerInnen arg in Schieflage bringen.»



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