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Kanton Zürich bewertet Liegenschaften neu

Die Steuerwerte von Liegenschaften im Kanton Zürich sind oft zu tief angesetzt. Die Forderung nach einer grundsätzlichen Neubewertung wird laut. Casafair Zürich unterstützt eine Korrektur der Steuerwerte ohne Anpassung des Eigenmietwertes. So werden Liegenschaften korrekt versteuert und ungerechte Effekte auf langjährige Eigentümerinnen und Eigentümer vermieden.

Im Kanton Zürich gibt es Bestrebungen, Einfamilienhäuser und Stockwerkeigentum für die steuerliche Beurteilung neu bewerten zu lassen. Die letzte grundsätzliche Neubewertung war 2009, das ist mehr als zehn Jahre her. Seither sind die Marktwerte von Liegenschaften im Kanton Zürich gestiegen. Das Bundesgericht hat entschieden, dass der Steuerwert mindestens 70% des Marktwertes sein muss. Obwohl bei einer Handänderung oder nach grösseren Bauprojekten jeweils eine Neubewertung durchgeführt wird, ist davon auszugehen, dass viele Steuerwerte massiv unter dem aktuellen Marktwert liegen und eine Neubewertung zu höheren Steuerwerten führen wird. Der Steuerwert setzt sich zusammen aus dem vom Kanton festgelegten Landwert und dem Zeitbauwert der Liegenschaft (Neubauwert abzüglich Altersentwertung). Davon wird auch der Eigenmietwert abgeleitet. Die Neubewertung betrifft nur selbstbewohnte Einfamilienhäuser und Stockwerkeigentum. Der Steuerwert von Mehrfamilienhäusern wird anhand des Ertrages berechnet.

Konsequenzen einer Neubewertung für Haus- oder Stockwerkeigentümerinnen und -eigentümer:

  • Das Vermögen steigt und damit die Vermögenssteuer (um 0.3% der Differenz bei Anwendung des Höchststeuersatzes).
  • Das Einkommen erhöht sich um die Erhöhung des Eigenmietwerts und damit die Einkommenssteuer und eventuell die Steuerprogression.
  • Der Pauschalabzug für den Liegenschaftsunterhalt steigt (proportional zum Eigenmietwert).

Position von Casafair Zürich

Casafair steht für sozialen, fairen und ökologischen Umgang mit Wohneigentum. Liegenschaften gehören zum Vermögen und müssen fair und korrekt versteuert werden. Die Steuerbehörden des Kantons Zürich müssen sich an das Bundesgerichtsurteil zur Mindestbesteuerung halten. Casafair setzt sich dafür ein, dass das Wohnen nicht nur durch marktwirtschaftliche Aspekte beurteilt wird. So sollen bei Mietwohnungen hauptsächlich die tatsächlichen Kosten den Mietpreis bestimmen und nicht der maximale Profit, der im Markt erzielt werden kann. Das gleiche gilt natürlich auch für selbstbewohntes Eigentum. Deshalb plädiert Casafair Zürich dafür, Liegenschaften gemäss den Vorgaben des Bundesgerichts zu bewerten, den Eigenmietwert jeweils aber nur bei Handänderungen oder nach grösseren Bauprojekten anzupassen. Damit ist gewährleistet, dass Liegenschaften korrekt als Vermögen versteuert werden, ohne dass durch Anpassungen am Eigenmietwert langjährige Eigentümer und Eigentümerinnen steuerlich bestraft werden, in dem sie ohne Mehrwert ein höheres Einkommen versteuern müssen.



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