Kanton Zürich bewertet Liegenschaften neu – Casafair

Schliessen

Casafair Logo

Kan­ton Zürich bewer­tet Lie­gen­schaf­ten neu

Die Steu­er­werte von Lie­gen­schaf­ten im Kan­ton Zürich sind oft zu tief ange­setzt. Die For­de­rung nach einer grund­sätz­li­chen Neu­be­wer­tung wird laut. Casafair Zürich unter­stützt eine Kor­rek­tur der Steu­er­werte ohne Anpas­sung des Eigen­miet­wer­tes. So wer­den Lie­gen­schaf­ten kor­rekt ver­steu­ert und unge­rechte Effekte auf lang­jäh­rige Eigen­tü­me­rin­nen und Eigen­tü­mer vermieden.

Im Kan­ton Zürich gibt es Bestre­bun­gen, Ein­fa­mi­li­en­häu­ser und Stock­werk­ei­gen­tum für die steu­er­li­che Beur­tei­lung neu bewer­ten zu las­sen. Die letzte grund­sätz­li­che Neu­be­wer­tung war 2009, das ist mehr als zehn Jahre her. Seit­her sind die Markt­werte von Lie­gen­schaf­ten im Kan­ton Zürich gestie­gen. Das Bun­des­ge­richt hat ent­schie­den, dass der Steu­er­wert min­des­tens 70% des Markt­wer­tes sein muss. Obwohl bei einer Hand­än­de­rung oder nach grös­se­ren Bau­pro­jek­ten jeweils eine Neu­be­wer­tung durch­ge­führt wird, ist davon aus­zu­ge­hen, dass viele Steu­er­werte mas­siv unter dem aktu­el­len Markt­wert lie­gen und eine Neu­be­wer­tung zu höhe­ren Steu­er­wer­ten füh­ren wird. Der Steu­er­wert setzt sich zusam­men aus dem vom Kan­ton fest­ge­leg­ten Land­wert und dem Zeit­bau­wert der Lie­gen­schaft (Neu­bau­wert abzüg­lich Alters­ent­wer­tung). Davon wird auch der Eigen­miet­wert abge­lei­tet. Die Neu­be­wer­tung betrifft nur selbst­be­wohnte Ein­fa­mi­li­en­häu­ser und Stock­werk­ei­gen­tum. Der Steu­er­wert von Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern wird anhand des Ertra­ges berechnet.

Kon­se­quen­zen einer Neu­be­wer­tung für Haus- oder Stock­werk­ei­gen­tü­me­rin­nen und ‑eigen­tü­mer:

  • Das Ver­mö­gen steigt und damit die Ver­mö­gens­steuer (um 0.3% der Dif­fe­renz bei Anwen­dung des Höchststeuersatzes).
  • Das Ein­kom­men erhöht sich um die Erhö­hung des Eigen­miet­werts und damit die Ein­kom­mens­steuer und even­tu­ell die Steuerprogression.
  • Der Pau­schal­ab­zug für den Lie­gen­schafts­un­ter­halt steigt (pro­por­tio­nal zum Eigenmietwert).

Posi­tion von Casafair Zürich 

Casafair steht für sozia­len, fai­ren und öko­lo­gi­schen Umgang mit Wohn­ei­gen­tum. Lie­gen­schaf­ten gehö­ren zum Ver­mö­gen und müs­sen fair und kor­rekt ver­steu­ert wer­den. Die Steu­er­be­hör­den des Kan­tons Zürich müs­sen sich an das Bun­des­ge­richts­ur­teil zur Min­dest­be­steue­rung hal­ten. Casafair setzt sich dafür ein, dass das Woh­nen nicht nur durch markt­wirt­schaft­li­che Aspekte beur­teilt wird. So sol­len bei Miet­woh­nun­gen haupt­säch­lich die tat­säch­li­chen Kos­ten den Miet­preis bestim­men und nicht der maxi­male Pro­fit, der im Markt erzielt wer­den kann. Das glei­che gilt natür­lich auch für selbst­be­wohn­tes Eigen­tum. Des­halb plä­diert Casafair Zürich dafür, Lie­gen­schaf­ten gemäss den Vor­ga­ben des Bun­des­ge­richts zu bewer­ten, den Eigen­miet­wert jeweils aber nur bei Hand­än­de­run­gen oder nach grös­se­ren Bau­pro­jek­ten anzu­pas­sen. Damit ist gewähr­leis­tet, dass Lie­gen­schaf­ten kor­rekt als Ver­mö­gen ver­steu­ert wer­den, ohne dass durch Anpas­sun­gen am Eigen­miet­wert lang­jäh­rige Eigen­tü­mer und Eigen­tü­me­rin­nen steu­er­lich bestraft wer­den, in dem sie ohne Mehr­wert ein höhe­res Ein­kom­men ver­steu­ern müssen.



Werbung