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Indirekter Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative

Casafair erachtet den indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative als ungenügend. Es ist zentral, dass keine neuen Baumöglichkeiten ausserhalb der Bauzonen geschaffen werden. Zudem muss das Stabilisierungsziel für die Zahl der Gebäude und für die Bodenversiegelung beibehalten werden.

Der Gegenvorschlag der ständerätlichen Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie verfolgt diese beiden Ziele nicht konsequent genug. Die Trennung zwischen Baugebiet und Nichtbaugebiet und die Plafonierung der Anzahl der Gebäude sowie der bebauten Fläche im Nichtbaugebiet werden zwar im Gegenvorschlag aufgegriffen, aber mit zu schwachen Instrumenten.

Problematisch sind auch die den Kantonen neu zugestandenen Bau- und Umnutzungsmöglichkeiten.

Die Grenzen sind dabei zu undefiniert und laufen dem verfassungsrechtlichen Trennungsgrundsatz zuwider.

Für Casafair ist zentral,

  • dass das Stabilisierungsziel auf jeden Fall beibehalten und mit klaren und griffigen Umsetzungsinstrumenten abgesichert wird, zum Beispiel durch eine Vorgabe zur Verankerung in den kantonalen Richtplänen;
  • dass vom Planungs- und Kompensationsansatz in der vorliegenden Form abgesehen wird;
  • dass keine neuen Baumöglichkeiten ausserhalb der Bauzonen geschaffen werden.

Lesen Sie hier die gesamte Stellungnahme von Casafair zur Teilrevision Raumplanungsgesetz (2. Etappe mit Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative). Vernehmlassungsvorlage der UREK-S

Zur Lancierung der Doppelinitiative (Landschaftsinitiative und Biodiversitätsinitiative) im März 2019 wurde der Trägerverein «Ja zu mehr Natur, Landschaft und Baukultur» gegründet. Casafair ist Mitglied. Mehr Informationen.



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