Indirekter Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative – Casafair

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Indi­rek­ter Gegen­vor­schlag zur Landschaftsinitiative

Casafair erach­tet den indi­rek­ten Gegen­vor­schlag zur Land­schafts­in­itia­tive als unge­nü­gend. Es ist zen­tral, dass keine neuen Bau­mög­lich­kei­ten aus­ser­halb der Bau­zo­nen geschaf­fen wer­den. Zudem muss das Sta­bi­li­sie­rungs­ziel für die Zahl der Gebäude und für die Boden­ver­sie­ge­lung bei­be­hal­ten werden.

Der Gegen­vor­schlag der stän­de­rät­li­chen Kom­mis­sion für Umwelt, Raum­pla­nung und Ener­gie ver­folgt diese bei­den Ziele nicht kon­se­quent genug. Die Tren­nung zwi­schen Bau­ge­biet und Nicht­bau­ge­biet und die Pla­fo­nie­rung der Anzahl der Gebäude sowie der bebau­ten Flä­che im Nicht­bau­ge­biet wer­den zwar im Gegen­vor­schlag auf­ge­grif­fen, aber mit zu schwa­chen Instrumenten.

Pro­ble­ma­tisch sind auch die den Kan­to­nen neu zuge­stan­de­nen Bau- und Umnutzungsmöglichkeiten.

Die Gren­zen sind dabei zu unde­fi­niert und lau­fen dem ver­fas­sungs­recht­li­chen Tren­nungs­grund­satz zuwider.

Für Casafair ist zentral,

  • dass das Sta­bi­li­sie­rungs­ziel auf jeden Fall bei­be­hal­ten und mit kla­ren und grif­fi­gen Umset­zungs­in­stru­men­ten abge­si­chert wird, zum Bei­spiel durch eine Vor­gabe zur Ver­an­ke­rung in den kan­to­na­len Richtplänen; 
  • dass vom Pla­nungs- und Kom­pen­sa­ti­ons­an­satz in der vor­lie­gen­den Form abge­se­hen wird; 
  • dass keine neuen Bau­mög­lich­kei­ten aus­ser­halb der Bau­zo­nen geschaf­fen werden.

Lesen Sie hier die gesamte Stel­lung­nahme von Casafair zur Teil­re­vi­sion Raum­pla­nungs­ge­setz (2. Etappe mit Gegen­vor­schlag zur Land­schafts­in­itia­tive). Ver­nehm­las­sungs­vor­lage der UREK‑S

Zur Lan­cie­rung der Dop­pel­in­itia­tive (Land­schafts­in­itia­tive und Bio­di­ver­si­täts­in­itia­tive) im März 2019 wurde der Trä­ger­ver­ein «Ja zu mehr Natur, Land­schaft und Bau­kul­tur» gegrün­det. Casafair ist Mit­glied. Mehr Infor­ma­tio­nen.



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