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Das Bundesamt für Wohnungswesen hat heute den hypothekarischen Referenzzinssatz auf 1.5 % gesenkt. Der Hausverein Schweiz ruft alle Vermieterinnen und Vermieter auf, jetzt die Mieten zu überprüfen und diese bei Bedarf anzupassen.

«Der Hausverein Schweiz steht für faire Miet- und Nachbarschaftsverhältnisse», sagt Verbandspräsidentin Hildegard Fässler. «Wir rufen die Vermieterinnen und Vermieter auf, die Mieten jetzt zu überprüfen und – sofern nötig – an die neuen Gegebenheiten anzupassen.» Dabei ist die Art der Finanzierung des Mietobjekts, die Höhe der eigenen Hypothek sowie die eigenen Zinskosten nicht entscheidend. Massgebend ist einzig der bei Beginn des Mietverhältnisses oder bei der letzten Anpassung des Mietzinses gültige Referenzzinssatz.

Grundsätzlich muss der Vermieter die Mieten für jeden Einzelfall prüfen. Allerdings wird es nicht in jedem Fall zu einer Senkung kommen. Den Senkungsanspruch des Mieters kann der Vermieter aufrechnen mit

  • 40 Prozent der aufgelaufenen Teuerung,
  • den allgemeinen Kostensteigerungen (in der Regel eine Pauschale von 0,25 bis 0,75 Prozent pro Jahr, je nach regionaler Praxis der Schlichtungsbehörden),
  • den Kosten für wertvermehrende Investitionen oder Überholungen, die seit der letzten Mietzinsanpassung vorgenommen wurden.

Für die Mietzinsgestaltung wird in der ganzen Schweiz seit 2008 auf den einheitlichen hypothekarischen Referenzzinssatz abgestellt, welcher vom Bundesamt für Wohnungswesen vierteljährlich veröffentlicht wird. Die letzte Anpassung (von 2.0 auf 1.75 %) datiert auf 1. Juni 2015.

Aktueller Referenzzinssatz

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Der Referenzzinssatz wird vierteljährlich aktualisiert und durch das Bundesamt für Wohnungswesen bekannt gegeben.

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