Falsche Anreize im Mietrecht – Casafair

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Fal­sche Anreize im Mietrecht


Am 16. Novem­ber hat sich das Bun­des­ge­richt für eine deut­li­che Erhö­hung der miet­recht­lich zuläs­si­gen Net­to­ren­dite für Ver­mie­tende aus­ge­spro­chen (Urteil vom 26. Okto­ber 2020). Am 15. Dezem­ber behan­delt der Stän­de­rat eine Reihe ähn­lich gela­ger­ter Vor­stösse. Casafair Schweiz lehnt diese reine Ren­di­te­be­trach­tung ab. Was Eigentümer*innen dage­gen brau­chen, ist eine zweck­mäs­sige Anpas­sung des Miet­rechts, damit eine nach­hal­tige Bewirt­schaf­tung der Lie­gen­schaf­ten mög­lich wird. Sanie­run­gen und Erneue­run­gen dür­fen nicht an feh­len­den Finanz­re­ser­ven scheitern.

Beson­ders in Städ­ten und Agglo­me­ra­tio­nen ist Wohn­raum knapp und die Mie­ten stei­gen wei­ter. Für viele Men­schen sind die Miet­kos­ten zum gröss­ten Pos­ten in ihrem Haus­halts­bud­get gewor­den. Casafair Schweiz setzt sich poli­tisch und in der Mit­glie­der­be­ra­tung dafür ein, bezahl­ba­ren Wohn­raum zu erhal­ten und bei der Miet­zins­ge­stal­tung das Fair­ness-Prin­zip als Richt­schnur zu set­zen. Eine Fokus­sie­rung auf die Erhö­hung der Net­to­ren­dite steht des­halb für Casafair nicht zur Debatte. Gerade auch, weil damit in ers­ter Linie spe­ku­la­tive Lie­gen­schaft­ein­käufe mit einer behörd­lich abge­seg­ne­ten Gewin­n­er­hö­hung belohnt würden.

Casafair legt sein Augen­merk dar­auf, dass Eigentümer*innen ihre Lie­gen­schaf­ten nach­hal­tig bewirt­schaf­ten kön­nen. Dem steht jedoch ein kom­pli­zier­tes Miet­recht gegen­über. Ins­be­son­dere die Vor­ga­ben für die heute gül­tige Berech­nung der Kos­ten­miete für einen für beide Sei­ten fai­ren Miet­zins sind für die Eigentümer*innen untaug­lich. Die bun­des­recht­li­che Recht­spre­chung gibt vor, dass nur Kos­ten für Unter­halt, Betrieb und Fremd­ka­pi­tal in die Miet­zins­be­rech­nung ein­flies­sen dür­fen. Diese Ein­schrän­kung steht aber einer nach­hal­ti­gen Bewirt­schaf­tung einer Miet­lie­gen­schaft ent­ge­gen. Eine zukunfts­taug­li­che Finan­zie­rung muss es den Ver­mie­ten­den ermög­li­chen, genü­gend Rück­stel­lun­gen für spä­tere Sanie­run­gen und Erneue­run­gen zu machen.

Die Schweiz muss alle nöti­gen Mass­nah­men ergrei­fen, die zum Kli­ma­ziel Netto-Null bei­tra­gen. Dafür braucht es unter ande­rem eine deut­li­che Stei­ge­rung der Sanie­rungs­quote bei den Gebäu­den. Not­wen­dige Sanie­rungs­vor­ha­ben und ener­ge­ti­sche Auf­wer­tun­gen dür­fen nicht an feh­len­den Eigen­mit­teln scheitern.

Vor allem die in der PI Fel­ler (17.491) gefor­derte Erhö­hung der Ren­dite setzt den Eigentümer*innen kei­ner­lei Anreize für nach­hal­tiges Wirt­schaf­ten – im Gegen­teil. Casafair erwar­tet jetzt vom Stän­de­rat, dass er den unbe­dach­ten Ent­scheid des Bun­des­ge­richts mit der Ableh­nung der PI Fel­ler kas­siert. Dage­gen for­dert unser Ver­band seit län­ge­rem von den zustän­di­gen Bun­des­stel­len, dem Par­la­ment einen Vor­schlag für eine nach­hal­tige Aus­ge­stal­tung des Kos­ten­miet­mo­dells vor­zu­le­gen. In die­selbe Rich­tung zielt auch die Motion der Rechts­kom­mis­sion des Stän­de­ra­tes, wel­che beim Bun­des­rat eine aus­ge­wo­gene Vor­lage zur Moder­ni­sie­rung der Miet­zins­ge­stal­tung unter dem Ein­be­zug der Ver­mie­te­rin­nen- und Mie­ter­seite bestellt



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