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Was sich schon länger abgezeichnet hat, wird heute vom Bundesamt für Wohnungswesen bestätigt: Erstmals seit fünfzehn Jahren steigt der Referenzzinssatz. Casafair betont, dass damit in laufenden unbefristeten Mietverhältnissen eine Prüfung der Mieten angezeigt ist. Dabei dürfen die Vermietenden gerechtfertigte Änderungen vornehmen. Denn nicht in jedem Fall mündet die Erhöhung des Referenzzinssatzes in eine Mietzinsanpassung.

Für faire Vermieter*Innen stellt sich die Frage, ob eine Mietzinsanpassung verhältnismässig und gerechtfertigt ist. Casafair Schweiz empfiehlt allen Vermietenden, die Anpassung des Referenzzinssatzes jetzt zum Anlass zu nehmen, die Mietverhältnisse genau zu überprüfen und gerechtfertigte Änderungen vorzunehmen.

Während der vergangenen Jahre bewegten sich die Referenzzinsanpassungen ausschliesslich nach unten. Auch dabei hat Casafair den Vermietenden jedes Mal eine Überprüfung der Mieten empfohlen. Und falls eine Senkung angezeigt war, sollte diese der Mieterschaft automatisch weitergegeben werden.

Fairer Mietzins

Zukünftig ist jedoch mit weiter steigenden Kosten zu rechnen und damit mit steigenden Mietzinsen. Casafair Schweiz empfiehlt den Vermietenden im Sinne der kostendeckenden Miete, die tatsächlichen Liegenschaftskosten den tatsächlichen Erträgen gegenüberzustellen. Damit lässt sich eine angemessene Rendite erwirtschaften und gleichzeitig werden die Mietkosten bezahlbar gehalten. Eine korrekte und faire Mietzinskalkulation ist für viele Vermietende sehr komplex. Der Verband unterstützt deshalb seine Mitglieder in diesem wichtigen Bestreben und bietet eine umfassende Beratung an.



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