Wohneigentum und Steuern: Das gilt im Kanton Aargau

Durch die neue Liegenschaftskostenverordnung sind in der Steuererklärung 2020 erstmals auch Rückbaukosten im Hinblick auf einen Ersatzneubau abzugsfähig. Neu können gewisse Kostenüberschüsse auch ins Folgejahr übertragen werden, sofern sie zuvor nicht vollständig steuerlich berücksichtigt werden konnten. Was bedeutet das konkret und wie ist vorzugehen, um diese Abzüge geltend machen und von den Neuerungen profitieren zu können?
Diese und weitere Fragen zum Thema Steuern und Wohneigentum werden im Kurs erläutert.
Datum, Zeit & Ort
Mittwoch, 17. März 2021
18:15 bis 19:45 Uhr
Aarau
Leitung
Stefan Fischer, Geschäftsinhaber Joker Treuhand GmbH, Brugg und Kirchleerau

Kosten
- Mitglieder: gratis
- Nichtmitglieder: CHF 20.-
Anmeldung
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