Es braucht eine solidarische Geste der Vermietenden: Mieterlass im Lockdown – Casafair

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Es braucht eine soli­da­ri­sche Geste der Ver­mie­ten­den: Mie­ter­lass im Lockdown

Das Klein­ge­werbe ist vom Lock­down beson­ders betrof­fen. Darum setzt sich casafair dafür ein, dass eine Rege­lung für Geschäftsmietende in Form eines Teil­erlas­ses der Miete gefun­den wird. Die Vor­lage wird in der Dezem­ber­ses­sion des Par­la­ments behandelt.

Der Lock­down hat auch viele Klein­be­triebe von Selbständigen getrof­fen. Die Ein­nah­men bra­chen weg, doch die Mie­ten muss­ten trotz­dem bezahlt wer­den. Auf eine For­de­rung des Mie­ter­ver­ban­des Schweiz hat sich das Par­la­ment in der Junis­es­sion dazu durch­ge­run­gen, Gewer­be­trei­ben­den, die ihr Geschäft wegen Corona schlies­sen muss­ten, eine Miet­zins­re­duk­tion von 40 Pro­zent zu gewähren. Für viele kleine und mitt­lere Betriebe bedeu­tet dies eine grosse Erleich­te­rung. «Es geht darum, dass Ver­mie­ter frei­wil­lig auf eine oder zwei Mie­ten ver­zich­ten – als soli­da­ri­sche Geste mit klei­nen Betrie­ben und Selbständigen, die sich nach der Decke stre­cken müssen», bringt es Tho­mas Hard­eg­ger von casafair auf den Punkt.

Drei Bei­spiele zei­gen, wie unter­schied­lich Ver­mie­tende reagiert haben.

Guten Grund zur Freude hatte die Bürogemeinschaft «Bureau Gem Genos­sen­schaft» mit ins­ge­samt 26 Mit­glie­dern in Zürich. Sie setzt sich vor­wie­gend aus selbständig Erwer­ben­den zusam­men. Seit rund 30 Jah­ren ist sie an der Zypres­sen­strasse 76 ein­ge­mie­tet. Die Hauseigentümerin Remer Immo­bi­lien AG teilte der Bürogemeinschaft im März von sich aus mit, auf zwei Monats­mie­ten zu ver­zich­ten. Man wolle damit ein Zei­chen der Solidarität mit dem Klein­ge­werbe set­zen, das vom Lock­down hart getrof­fen wurde, sagt Remer-Geschäftsführer Lukas Kel­ler. Auch drei andere pri­vate Mie­ter – alles kleine Fir­men – kamen in den Genuss der grosszügigen Geste. Das lobens­werte Ver­hal­ten des Ver­mie­ters zeigt, wie es auch gehen kann, wenn Ver­mie­ter nicht nur ans Geld denken.

Gar kein Gehör hatte eine Lie­gen­schafts­ver­wal­tung an der Zürcher Wein­berg­strasse. Die neun Köpfige Bürogemeinschaft Pres­se­la­den für Frei­schaf­fende (Jour­na­lis­ten, Foto­gra­fen, Autoren, Kurs­lei­tung) bat die Ver­wal­tung um einen Teil­mie­ter­lass für die Mie­ten März und April. Der Pres­se­la­den ist seit 47 Jah­ren in der Pri­vat­lie­gen­schaft ein­ge­mie­tet. Begründet hat der Pres­se­la­den seine Bitte mit dem Hin­weis, dass sich die Auf­trags­lage für sie als selbständig Erwer­bende wegen des Lock­downs rapide ver­schlech­tert habe. Acht der neun Büropartner gin­gen ins Home­of­fice und konn­ten so die Büroräumlichkeiten nicht benut­zen. Drei Mit­glie­der des Ver­eins, die wegen des Ver­an­stal­tungs­ver­bots viele Aufträge (Foto­ter­mine, persönliche Inter­views) nicht wahr­neh­men konn­ten, erhiel­ten von der SVA eine Entschädigung.Trotzdem: Die Mit­glie­der des Pres­se­la­dens konn­ten das Büro nicht mehr vertragsgemäss nut­zen, was laut Mie­ter­ver­band als «schwer­wie­gen­der Man­gel» ange­se­hen wird. Für die Bürogemeinschaft stellt die sture Hal­tung des Ver­mie­ters eine bit­tere Enttäuschung dar.

Phoe­nix ist eine Schule für Komplementärtherapie in Zürich und beglei­tet Stu­die­rende zu einem aner­kann­ten Abschluss. Die Schule ist eine GmbH; sie gehört vier Eigentümerinnen, die gleich­zei­tig Kurse geben. Zur­zeit bie­tet die Schule die Aus­bil­dung in der Methode Shi­atsu sowie ver­schie­dene Fort­bil­dun­gen an. Wei­tere Metho­den­aus­bil­dun­gen sind geplant. Phoe­nix basiert wesent­lich auf Präsenzunterricht, da es um Körpertherapie geht. Mit dem Lock­down hat es die Schule «kalt» erwischt. Inner­halb von nur vier Tagen musste der Unter­richt auf Inter­net mit Video­schal­tung umgerüstet wer­den, was aber den direk­ten, körperbasierten Pra­xis­un­ter­richt nicht erset­zen konnte. Man ver­lor während des Lock­downs im zwei­ten Quar­tal Ein­nah­men im hohen fünfstelligen Bereich. Wegen der Miet­kos­ten gelangte man an die Haus­be­sit­ze­rin, eine Erben­ge­mein­schaft, und legte ihr die schwie­rige Situa­tion ausführlich dar. Die Erben­ge­mein­schaft reagierte sehr verständnisvoll und erliess grosszügig sämtliche Miet­kos­ten für das zweite Quar­tal, was für die Schule eine grosse Erleich­te­rung bedeu­tete. Nach dem Lock­down hat Phoe­nix den Betrieb wie­der regulär auf­ge­nom­men, kann aber wegen dem Corona-Schutz­kon­zept nur die Hälfte der Plätze anbie­ten. Als klei­nes Start-up-Unter­neh­men for­derte Phoe­nix zur Sicher­heit den Überbrückungskredit des Bun­des an, musste ihn aber noch nicht antasten.

Kom­men­tar

Mini­mal­an­spruch für Geschäfts­mie­te­rin­nen und ‑mie­ter

Der Bun­des­rat legte am 18. Sep­tem­ber 2020 dem Par­la­ment auf des­sen Wunsch einen Geset­zes­ent­wurf für die Reduk­tion der Geschäftsmieten während des Lock­downs (März bis Juni 2020) vor. Mie­ter, die wegen der Ver­ord­nung des Bun­des­ra­tes ihr Geschäft während den drei Mona­ten vollständig schlies­sen muss­ten, soll­ten so entschädigt wer­den. Kurios: der Bun­des­rat stellt im glei­chen Geset­zes­ent­wurf den Antrag, die­ses Gesetz nicht zu beschlies­sen, weil er «nicht in die pri­vat­recht­li­chen Verhältnisse der Miet- und Pacht­par­teien ein­grei­fen und diese zu ein­ver­nehm­li­chen Lösungen auf­ru­fen» möchte. Zudem habe er den Geschäften Zugang zu günstigen Kre­di­ten ermöglicht. Die Rechts­kom­mis­sion des Natio­nal­ra­tes ist inzwi­schen gekippt und bean­tragte, das Gesetz in der Win­ter­ses­sion abzu­leh­nen. Die Wahr­schein­lich­keit, dass das Gesetz schei­tert, ist somit sehr gross. Das könnte die Exis­tenz nicht weni­ger klei­ner Geschäfte gefährden.

Der Geset­zes­ent­wurf ver­langt, dass Mie­to­der Pacht­zinse von Geschäften, die auf­grund der Mass­nah­men des Bun­des gegen Covid-19 zwi­schen März und Juni 2020 schlies­sen muss­ten, um 40 Pro­zent redu­ziert wer­den. Fer­ner soll für Gesund­heits­ein­rich­tun­gen, die ihren Betrieb einschränken muss­ten, eine Reduk­tion für zwei Monate gel­ten. Ver­mie­te­rin­nen und Ver­mie­ter, die auf Grund der Miet­re­duk­tion in eine Not­lage gera­ten – zum Bei­spiel weil sie die Kos­ten­miete anwen­den – können eine Entschädigung beim Bund beantragen.

Viele Ver­mie­te­rin­nen und Mie­ter haben tatsächlich ein­ver­nehm­li­che, indi­vi­du­elle Lösungen gefun­den. Jene Geschäftsmietenden, die keine gesprächsbereiten Ver­mie­ten­den haben, könnten mit dem Erlass aber einen gesetz­li­chen Mini­mal­an­spruch auf Reduk­tion gel­tend machen, ohne dass sie das Mietverhältnis belasten.

Tho­mas Hard­eg­ger, Vizepräsident Casafair Schweiz



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