Energiegesetz: Nachbessern ist nötig – Casafair

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Das Uvek hat zur Revi­sion des Ener­gie­ge­set­zes, wel­che ins­be­son­dere die För­der­mass­nah­men ab 2023 betrifft, eine Geset­zes­vor­lage in die Ver­nehm­las­sung gege­ben. Casafair Schweiz begrüsst die Stoss­rich­tung, sieht aber noch Verbesserungsmöglichkeiten.

In der Ver­nehm­las­sungs­ant­wort moniert Casafair Schweiz ins­be­son­dere, dass die Revi­sion zu wenig weit gehe, um den not­wen­di­gen Umbau des Schwei­zer Ener­gie­sys­tems genü­gend vor­an­zu­brin­gen. Ins­be­son­dere unter Beach­tung der glo­ba­len Ziel­set­zun­gen, z. B. Kli­ma­ab­kom­men von Paris mit dem 1,5°-Ziel, respek­tive der Umset­zung einer Netto-Null-CO2-Stra­te­gie. Casafair emp­fiehlt darum, ein Ziel für die Jah­res­strom­pro­duk­tion aus erneu­er­ba­ren Ener­gien (ohne Was­ser­kraft) in der Grös­sen­ord­nung von 35– 45 TWh bis 2035 fest­zu­le­gen. Zudem soll ein mög­lichst hoher Anteil der zusätz­lich benö­tig­ten Ener­gie im Inland her­ge­stellt werden.

Die Ver­län­ge­rung der Inves­ti­ti­ons­bei­träge über das Jahr 2023 hin­aus wird sei­tens Casafair Schweiz grund­sätz­lich begrüsst. Die Fixie­rung auf ein neues Ablauf­da­tum im Jahr 2035 sei jedoch frag­wür­dig und unnö­tig. Bes­ser würde das Pro­gramm unbe­fris­tet ohne Ablauf­da­tum defi­niert. Die Ablö­sung von Ein­spei­se­ver­gü­tun­gen und deren Ersatz mit Inves­ti­ti­ons­bei­trä­gen wird eben­falls begrüsst. «Dabei ist für Haus­ei­gen­tü­me­rin­nen und Anla­gen­be­sit­zer wich­tig, dass neu die eigen­pro­du­zierte Ener­gie selbst genutzt und beim eige­nen Objekt ange­rech­net wird anstelle der KEV, wo der öko­lo­gi­sche Mehr­wert ver­kauft wird und nicht mehr dem Objekt ange­rech­net wer­den kann», schreibt Casafair Schweiz.



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