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Das Uvek hat zur Revision des Energiegesetzes, welche insbesondere die Fördermassnahmen ab 2023 betrifft, eine Gesetzesvorlage in die Vernehmlassung gegeben. Casafair Schweiz begrüsst die Stossrichtung, sieht aber noch Verbesserungsmöglichkeiten.

In der Vernehmlassungsantwort moniert Casafair Schweiz insbesondere, dass die Revision zu wenig weit gehe, um den notwendigen Umbau des Schweizer Energiesystems genügend voranzubringen. Insbesondere unter Beachtung der globalen Zielsetzungen, z. B. Klimaabkommen von Paris mit dem 1,5°-Ziel, respektive der Umsetzung einer Netto-Null-CO2-Strategie. Casafair empfiehlt darum, ein Ziel für die Jahresstromproduktion aus erneuerbaren Energien (ohne Wasserkraft) in der Grössenordnung von 35– 45 TWh bis 2035 festzulegen. Zudem soll ein möglichst hoher Anteil der zusätzlich benötigten Energie im Inland hergestellt werden.

Die Verlängerung der Investitionsbeiträge über das Jahr 2023 hinaus wird seitens Casafair Schweiz grundsätzlich begrüsst. Die Fixierung auf ein neues Ablaufdatum im Jahr 2035 sei jedoch fragwürdig und unnötig. Besser würde das Programm unbefristet ohne Ablaufdatum definiert. Die Ablösung von Einspeisevergütungen und deren Ersatz mit Investitionsbeiträgen wird ebenfalls begrüsst. «Dabei ist für Hauseigentümerinnen und Anlagenbesitzer wichtig, dass neu die eigenproduzierte Energie selbst genutzt und beim eigenen Objekt angerechnet wird anstelle der KEV, wo der ökologische Mehrwert verkauft wird und nicht mehr dem Objekt angerechnet werden kann», schreibt Casafair Schweiz.



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