Eine Raumplanung mit vielen Ausnahmen – Casafair

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Eine Raum­pla­nung mit vie­len Ausnahmen

Do, 16.06.2022 | Aktu­ell, Casafair Schweiz, Medi­en­mit­tei­lun­gen | ,

Für Casafair ist das Fazit zur Bera­tung im Stän­de­rat zum Raum­pla­nungs­ge­setz gemischt. Posi­tiv stimmt die Annahme des Sta­bi­li­sie­rungs­ziels, wel­ches die Land­schafts­in­itia­tive for­dert. Es wur­den jedoch zahl­rei­che Aus­nah­men beschlos­sen, wel­che die Errei­chung die­ses Ziels erschweren. 

Casafair-Vize­prä­si­dent Beat Flach meint zum Resul­tat: «Wir kön­nen noch nicht auf­at­men, aber der Stän­de­rat hat gute Arbeit geleis­tet. Eines der Haupt­ziele der Land­schafts­in­itia­tive ist ange­nom­men: Die Zahl der Gebäude aus­ser­halb der Bau­zo­nen soll auf dem heu­ti­gen Niveau sta­bi­li­siert wer­den und die­ses Ziel soll ver­bind­lich in den Richt­plä­nen der Kan­tone fest­ge­schrie­ben werden.»

Nach­bes­sern muss der Natio­nal­rat jedoch bei der sehr wei­ten Dele­ga­tion der Kom­pe­ten­zen, die der Stän­de­rat den Kan­to­nen im Zusam­men­hang bei der Umnut­zung von Öko­no­mie­ge­bäu­den aus­ser­halb der Bau­zone zuge­ste­hen will. Auch beim Mehr­wert­aus­gleich ist es wich­tig, dass der Natio­nal­rat noch Gegen­steuer gibt. Für Casafair ist es eine Frage der Gerech­tig­keit, dass Mehr­werte durch Pla­nungs­vor­teile wie Zonen­än­de­run­gen in einem fai­ren Masse abge­schöpft wer­den, auch bei Um- und Aufzonungen. 

Casafair ist im Trä­ger­ver­ein der Land­schafts­in­itia­tive ver­tre­ten und setzt sich vehe­ment für die Tren­nung von Bau- und Nicht­bau­ge­biet ein. Der Natio­nal­rat hat nun die Auf­gabe, das Sta­bi­li­sie­rungs­ziel und die zahl­rei­chen Aus­nah­me­re­ge­lun­gen in Ein­klang zu bringen. 



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