Der Zentralvorstand des Hausvereins Schweiz bevorzugt den Systemwechsel.
Der Eigenmietwert ist erneut Sujet der politischen Debatte. Auslöser ist eine Motion in den Eidgenössischen Räten. Der Zentralvorstand des Hausvereins Schweiz hat das Thema beraten und bevorzugt einen Systemwechsel; mit deutlich anderen Vorzeichen als der Hauseigentümerverband allerdings.
Die Eigenmietwertbesteuerung hat in der Schweiz eine lange Tradition seit den 1940er-Jahren. Damals wurde die Eigennutzung von Grundstücken als steuerbar erklärt. In der Praxis wurde die Steuerlast jedoch mit der Abzugsmöglichkeit von Schuldzinsen und Unterhaltskosten entschärft.
In der neuerlichen Diskussion über die Besteuerung des Eigenmietwerts schlägt der Zentralvorstand des Hausvereins Schweiz vor, auf die Besteuerung des Eigenmietwerts inskünftig zu verzichten, jedoch gleichzeitig auch die ausgleichenden Abzugsmöglichkeiten zu streichen.
Die Vorteile eines neuen Systems liegen für den Zentralvorstand auf der Hand:
- Es ist effizient: Es wird niemand durch Steuerabzüge gefördert, der diese Förderung nicht benötigt. Wohneigentumsförderung soll direkt und nicht über steuerliche Anreize geschehen.
- Das Steuersystem wird vereinfacht: Abzüge machen das Steuersystem generell komplizierter.
- Das System ist gerechter als das heutige:
* Alle Wohneigentumbesitzenden werden gleich behandelt. Ausserdem gelten mit dem Systemwechsel für Mietende und Eigentümer/-innen dieselben Regeln.
* Es gibt keine kantonalen oder kommunalen Unterschiede.
* Wer nur über ein kleines Einkommen verfügt (z.B. Rentnerinnen und Rentner) wird nicht durch die Aufrechnung eines fiktiven Einkommens steuerlich überbelastet.
Durch den Systemwechsel fallen gegenüber heutiger Praxis durchaus Anreize zur Werterhaltung einer Liegenschaft weg. Die Förderung von energetisch sinnvollen Massnahmen soll nach Ansicht des Hausvereins Schweiz weiterhin möglich sei. Allerdings soll dies nicht mehr über Steuerabzüge sondern über eine direkte Förderung geschehen.