Bremsendes Kräftemessen im Mietrecht – Casafair

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Heute hat der Natio­nal­rat die ers­ten Vor­stösse eines gan­zen Miet­rechts­pa­kets behan­delt. Der Revi­si­ons­be­darf im Miet­recht bleibt auch nach den heu­ti­gen Ent­schei­den unver­än­dert hoch, die drän­gends­ten Pro­bleme sind unge­löst. Casafair sieht eine sol­che häpp­chen­weise Miet­rechts­an­pas­sung als eigent­li­che Reform­bremse. Statt die­sem par­la­men­ta­ri­schen Kräf­te­mes­sen zwi­schen Ver­mie­ter- und Mie­ter­seite for­dert Casafair eine Gesamt­schau, die sich an den Prin­zi­pien Fair­ness und Trans­pa­renz orientiert.

Casafair bedau­ert, dass die Vor­lage zur Regu­lie­rung bei der Unter­ver­mie­tung in die­ser Form eine Mehr­heit gefun­den hat. Die Vor­lage unter­schei­det nicht zwi­schen der voll­stän­di­gen Unter­ver­mie­tung des Miet­ob­jekts und der teil­wei­sen Unter­ver­mie­tung, was hier wesent­lich wäre. Zudem wird auch das Pro­blem der Unter­ver­mie­tung auf Buchungs­platt­for­men wie z.B. Airbnb mit den Ände­run­gen nicht behoben.

Hin­ge­gen begrüsst Casafair die Unter­stüt­zung des Vor­stos­ses zur Ver­ein­fa­chung der Kün­di­gung bei Eigen­be­darf. Das Anlie­gen berück­sich­tigt ins­be­son­dere die Situa­tion von Vermieter*innen weni­ger Wohn­ein­hei­ten, die sich als selbst­be­wohn­tes Wohn­ei­gen­tum eig­nen. Für Casafair ist wesent­lich, dass die Abwick­lung im Schnell­ver­fah­ren (sum­ma­ri­sches Ver­fah­ren) nicht mehr Teil der Vor­lage ist. Kün­di­gun­gen bei Eigen­be­darf ver­die­nen bei Anfech­tung eine sorg­fäl­tige Prü­fung durch die Gerichte, ins­be­son­dere um fest­zu­stel­len, ob der gel­tend gemachte Bedarf tat­säch­lich besteht.

Casafair wird die vom Mieter*innenverband ange­kün­dig­ten Refe­ren­den ein­zeln prü­fen und eine dif­fe­ren­zierte Emp­feh­lung abge­ben. Als Eigentümer*innen-Verband sind wir nach wie vor über­zeugt, dass rasch weit­aus gewich­ti­gere Punkte ange­gan­gen und im Miet­recht ent­spre­chend revi­diert wer­den müs­sen. Nur eine Gesamt­re­vi­sion lässt eine Abwä­gung der Inter­es­sen von Mie­ter- und Ver­mie­ter­schaft zu, was bei Vor­stös­sen zu Par­ti­ku­lar­the­men nicht mög­lich ist.

In fol­gen­den Berei­chen sind Anpas­sun­gen im Miet­recht drin­gend nötig:

  • Definition/Bestimmung der angemessenen/zulässigen Ren­dite und/oder Kostenmiete
  • Zuläs­sige Mecha­nis­men für die Mietz­ins­an­pas­sung bei Mieter*innenwechsel
  • Ver­bes­ser­ter Kün­di­gungs­schutz / Schutz vor Leer­kün­di­gun­gen bei lang­jäh­ri­gen Miet­ver­hält­nis­sen bzw. grös­se­ren Sanie­run­gen der Liegenschaft

Ohne sub­stan­zi­elle Ver­bes­se­run­gen bei den Kern­the­men blei­ben juris­ti­sche Aus­ein­an­der­set­zun­gen zwi­schen Miet­par­teien und Ver­mie­ter­schaft häu­fig. Die Poli­tik ist gefor­dert, Rechts­si­cher­heit, Fair­ness und Trans­pa­renz im Miet­recht herzustellen.



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