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Heute hat der Nationalrat die ersten Vorstösse eines ganzen Mietrechtspakets behandelt. Der Revisionsbedarf im Mietrecht bleibt auch nach den heutigen Entscheiden unverändert hoch, die drängendsten Probleme sind ungelöst. Casafair sieht eine solche häppchenweise Mietrechtsanpassung als eigentliche Reformbremse. Statt diesem parlamentarischen Kräftemessen zwischen Vermieter- und Mieterseite fordert Casafair eine Gesamtschau, die sich an den Prinzipien Fairness und Transparenz orientiert.

Casafair bedauert, dass die Vorlage zur Regulierung bei der Untervermietung in dieser Form eine Mehrheit gefunden hat. Die Vorlage unterscheidet nicht zwischen der vollständigen Untervermietung des Mietobjekts und der teilweisen Untervermietung, was hier wesentlich wäre. Zudem wird auch das Problem der Untervermietung auf Buchungsplattformen wie z.B. Airbnb mit den Änderungen nicht behoben.

Hingegen begrüsst Casafair die Unterstützung des Vorstosses zur Vereinfachung der Kündigung bei Eigenbedarf. Das Anliegen berücksichtigt insbesondere die Situation von Vermieter*innen weniger Wohneinheiten, die sich als selbstbewohntes Wohneigentum eignen. Für Casafair ist wesentlich, dass die Abwicklung im Schnellverfahren (summarisches Verfahren) nicht mehr Teil der Vorlage ist. Kündigungen bei Eigenbedarf verdienen bei Anfechtung eine sorgfältige Prüfung durch die Gerichte, insbesondere um festzustellen, ob der geltend gemachte Bedarf tatsächlich besteht.

Casafair wird die vom Mieter*innenverband angekündigten Referenden einzeln prüfen und eine differenzierte Empfehlung abgeben. Als Eigentümer*innen-Verband sind wir nach wie vor überzeugt, dass rasch weitaus gewichtigere Punkte angegangen und im Mietrecht entsprechend revidiert werden müssen. Nur eine Gesamtrevision lässt eine Abwägung der Interessen von Mieter- und Vermieterschaft zu, was bei Vorstössen zu Partikularthemen nicht möglich ist.

In folgenden Bereichen sind Anpassungen im Mietrecht dringend nötig:

  • Definition/Bestimmung der angemessenen/zulässigen Rendite und/oder Kostenmiete
  • Zulässige Mechanismen für die Mietzinsanpassung bei Mieter*innenwechsel
  • Verbesserter Kündigungsschutz / Schutz vor Leerkündigungen bei langjährigen Mietverhältnissen bzw. grösseren Sanierungen der Liegenschaft

Ohne substanzielle Verbesserungen bei den Kernthemen bleiben juristische Auseinandersetzungen zwischen Mietparteien und Vermieterschaft häufig. Die Politik ist gefordert, Rechtssicherheit, Fairness und Transparenz im Mietrecht herzustellen.



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