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© Lightspruch/iStock

Braucht das Mietrecht eine Revision?

Das Bundesamt für Wohnungswesen moderiert einen Diskussionsprozess zum Mietrecht – Casafair nimmt daran teil. Dabei geht es unter anderem um die Berechnung der Mietzinsen.

Der Wohn- und Immobilienmarkt unterliegt einem steten Wandel, das Mietrecht ist hingegen noch auf dem Stand der 1990er-Jahre. Obwohl dies auch als gutes Zeichen gewertet werden kann, gab es seither mehrere Versuche für eine Revision, die aber alle gescheitert sind. Im Parlament sind dazu mehr als ein Dutzend Vorstösse hängig. Die Diskussionen werden schnell kontrovers und emotional, ja, die Situation scheint zuweilen blockiert.

Als neuer BWO-Direktor führte ich zahlreiche Gespräche über einen neuen Versuch für eine Diskussion über das Mietrecht. Auch wenn die Erfolgsaussichten als nicht sonderlich gross erachtet wurden, war aber die Bereitschaft vorhanden, sich auf einen Diskussionsprozess einzulassen.Was ist die Absicht? Es soll versucht werden, eine konstruktive und ergebnisoffene Diskussion unter den wichtigen Akteuren über das Mietrecht in Gang zu bringen. Dazu führte das Forschungsinstitut gfs.bern im Auftrag des Bundesamts für Wohnungswesen (BWO) eine Analyse durch. Ausgewählte Fragen wurden in zwanzig Expert*innen-Interviews vertieft.

Eine Bevölkerungsbefragung zeigt, dass knapp 60% der Teilnehmenden mit dem aktuellen Mietrecht zufrieden sind. Unzufrieden sind insgesamt 36 %, wobei die Unzufriedenheit in der französischsprachigen Schweiz merklich höher (54 %) ist. Trotzdem ist die Unterstützung für eine Mietrechtsrevision gross: In einer Stakeholder-Umfrage sehen 62% den Bedarf für punktuelle Anpassungen, 14 % für eine umfassende Erneuerung, während 16 % keinen Revisionsbedarf sehen. Fast 70 % betrachten die Änderungen als dringlich. Inhaltlich sind es Fragen der Mietzinsgestaltung, die am ehesten als revisionsbedürftig betrachtet werden. Ebenfalls genannt werden die Nebenkosten, die Untermiete oder Fragen um die Kündigung.

Die Resultate wurden nach Redaktionsschluss an einem Runden Tisch unter der Leitung von Bundespräsident Parmelin am 21. Juni 2021 diskutiert und anschliessend publiziert. Wie geht es weiter? Es gilt nun, die Weichen für die künftige Entwicklung eines ausgewogenen und zukunftsfähigen Mietrechts zu stellen.

Der Autor

© Michel Lüthi / Bilderwerft

Martin Tschirren
Direktor Bundesamt für Wohnungswesen

Aus «casanostra» 161



  • Statue of lady justice – rear view with copy space.: Lightspruch/iStock
  • Portraits Geschäftsleitung BWO: Michel Lüthi / Bilderwerft
  • Portraits Geschäftsleitung BWO: Michel Lüthi / Bilderwerft

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