Braucht das Mietrecht eine Revision? – Casafair

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Braucht das Miet­recht eine Revision?

Das Bun­des­amt für Woh­nungs­we­sen mode­riert einen Dis­kus­si­ons­pro­zess zum Miet­recht – Casafair nimmt daran teil. Dabei geht es unter ande­rem um die Berech­nung der Mietzinsen.

Der Wohn- und Immo­bi­li­en­markt unter­liegt einem ste­ten Wan­del, das Miet­recht ist hin­ge­gen noch auf dem Stand der 1990er-Jahre. Obwohl dies auch als gutes Zei­chen gewer­tet wer­den kann, gab es seit­her meh­rere Ver­su­che für eine Revi­sion, die aber alle geschei­tert sind. Im Par­la­ment sind dazu mehr als ein Dut­zend Vor­stösse hän­gig. Die Dis­kus­sio­nen wer­den schnell kon­tro­vers und emo­tio­nal, ja, die Situa­tion scheint zuwei­len blockiert.

Als neuer BWO-Direk­tor führte ich zahl­rei­che Gesprä­che über einen neuen Ver­such für eine Dis­kus­sion über das Miet­recht. Auch wenn die Erfolgs­aus­sich­ten als nicht son­der­lich gross erach­tet wur­den, war aber die Bereit­schaft vor­han­den, sich auf einen Dis­kus­si­ons­pro­zess einzulassen.Was ist die Absicht? Es soll ver­sucht wer­den, eine kon­struk­tive und ergeb­nis­of­fene Dis­kus­sion unter den wich­ti­gen Akteu­ren über das Miet­recht in Gang zu brin­gen. Dazu führte das For­schungs­in­sti­tut gfs.bern im Auf­trag des Bun­des­amts für Woh­nungs­we­sen (BWO) eine Ana­lyse durch. Aus­ge­wählte Fra­gen wur­den in zwan­zig Expert*innen-Interviews vertieft.

Eine Bevöl­ke­rungs­be­fra­gung zeigt, dass knapp 60% der Teil­neh­men­den mit dem aktu­el­len Miet­recht zufrie­den sind. Unzu­frie­den sind ins­ge­samt 36 %, wobei die Unzu­frie­den­heit in der fran­zö­sisch­spra­chi­gen Schweiz merk­lich höher (54 %) ist. Trotz­dem ist die Unter­stüt­zung für eine Miet­rechts­re­vi­sion gross: In einer Stake­hol­der-Umfrage sehen 62% den Bedarf für punk­tu­elle Anpas­sun­gen, 14 % für eine umfas­sende Erneue­rung, wäh­rend 16 % kei­nen Revi­si­ons­be­darf sehen. Fast 70 % betrach­ten die Ände­run­gen als dring­lich. Inhalt­lich sind es Fra­gen der Miet­zins­ge­stal­tung, die am ehes­ten als revi­si­ons­be­dürf­tig betrach­tet wer­den. Eben­falls genannt wer­den die Neben­kos­ten, die Unter­miete oder Fra­gen um die Kündigung.

Die Resul­tate wur­den nach Redak­ti­ons­schluss an einem Run­den Tisch unter der Lei­tung von Bun­des­prä­si­dent Par­me­lin am 21. Juni 2021 dis­ku­tiert und anschlies­send publi­ziert. Wie geht es wei­ter? Es gilt nun, die Wei­chen für die künf­tige Ent­wick­lung eines aus­ge­wo­ge­nen und zukunfts­fä­hi­gen Miet­rechts zu stellen.

Der Autor

Mar­tin Tschir­ren
Direk­tor Bun­des­amt für Wohnungswesen

Aus «casanostra» 161



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