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Dass Hauseigentümerschaften den Wiederaufbau nach einem Erdbeben in der Schweiz bezahlen ist richtig. Deshalb befürwortet Casafair die obligatorische Leistung eines Beitrags von 0.7 Prozent des Versicherungswerts an den Wiederaufbau. Es braucht aber Ergänzungen.

Der rasche Wiederaufbau zerstörter Wohnbauten ist für betroffene Eigentümerinnen und Eigentümer von allergrösster Bedeutung. Mit der heute geltenden Nicht-Regelung müsste am Ende die Allgemeinheit für den Wiederaufbau privater Liegenschaften aufkommen. Das ist inakzeptabel.

Deshalb ist eine flächendeckende Regelung überfällig. Damit endet die kantonal uneinheitliche Praxis der Gebäudeversicherungen und der Missstand des erschreckend tiefen Anteils gegen Erdbeben versicherter Bauten.

Eine pragmatische, gerechte Lösung

Die vom Bundesrat vorgeschlagene Lösung, die einzig im Ereignisfall zum Tragen kommt, vermeidet wiederkehrende Prämienzahlungen. Damit verbundene Probleme wie das vorsorgliche Äufnen von Kapital, das folglich ungenutzt der Volkswirtschaft entzogen ist und verwaltet werden muss, entstehen somit gar nicht erst.

Es braucht aber zwingend eine Differenzierung der Beiträge: Wer sein Haus bereits auf Erdbebensicherheit ausgerichtet hat und damit das Risiko minimiert, im Ereignisfall viel Unterstützung beziehen zu müssen, soll auch weniger bezahlen als diejenigen Eigentümer*innen, die grössere Risiken in Kauf nehmen.

Keine Überwälzung auf die Mieterschaft

Hingegen widerspricht es dem solidarischen Charakter der geteilten Risiken, wenn im Ereignisfall die Beitragszahlung auf die Mieterschaften überwälzt werden könnte. Casafair fordert deshalb eine zusätzliche Bestimmung, die eine Mietzinsanpassung für eine bestimmte Zeit aufgrund dieser Zahlungen ausschliesst.



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