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Ratgeber und Wissen

Mitglieder erhalten Zugriff auf praktische Ratgeberbeiträge: Von A wie Asbest, über N wie Nachbarschaftskonflikt bis Z wie Zentralheizung. Casafair hat Antworten auf alle Fragen, die Eigentümer*innen interessieren und beschäftigen.

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Konflikte

Die meisten Konflikte entstehen im normalen Alltag, so wie diese auch in einer Mietliegenschaft auftreten können. Es ist also durchaus üblich, dass sich Eigentümer über die Art der Nutzung von einzelnen Einrichtungen in die Haare geraten. zum Ratgeber

Rechtliche Grundlagen im Stockwerkeigentum

Stockwerkeigentum ist Miteigentum. Miteigentum wiederum bedeutet, dass mehrere Personen zu bestimmten Teilen eines Wohn- oder Gewerbegebäudes Eigentümer einer Sache sind. zum Ratgeber

Wahl der Verwaltung

Welche Verwaltung man wählt, ist sehr wichtig. Es geht hier um ein persönliches Verhältnis und deshalb sollte man sehr sorgfältig vorgehen. zum Ratgeber

Verwaltungshonorar

Das Honorar des Verwalters bildet einen oft diskutierten Streitpunkt. Grundsätzlich können die beiden Parteien frei vereinbaren, wie und wieviel für die Arbeiten entschädigt wird. Es kann also sein, dass die Verwaltung ihren Aufwand aufschreibt und auf Stundenbasis verrechnet. zum Ratgeber

Verwaltungsvertrag

Mit einer Verwaltung sollte unbedingt ein schriftlicher Vertrag erstellt werden. Darin werden vor allem Art und Weise der Ausführung der Arbeiten geregelt. Das heisst, man überträgt dem Auftragnehmer zwar gewisse Arbeiten, lässt ihm aber die Freiheit, wie er diese auszuführen hat, solange dies im Sinne der Gemeinschaft geschieht. zum Ratgeber

Was ist Stockwerkeigentum?

Für Stockwerkeigentum sprechen verschiedene Gründe. So ist etwa der Wunsch des Einzelnen nach Wohneigentum sehr verständlich. Anderseits wird der bebaubare Boden in der Schweiz immer knapper; Grün- und Erholungsräume schwinden, die Zersiedelung nimmt zu. zum Ratgeber

Aufgaben einer Verwaltung

Die Verwaltung vertritt in erster Linie die Gemeinschaft gegen aussen. Für alle Belange ist sie also die erste Ansprechstelle. Sie veranlasst und überwacht beschlossene Arbeiten, überwacht aber auch, ob die Stockwerkeigentümer ihren Pflichten nachkommen. zum Ratgeber

Gründung einer Stockwerkeigentümer-Gemeinschaft

Die rechtlichen Voraussetzungen für Stockwerkeigentum sind nicht ganz einfach. Wer den Kauf einer Wohnung plant oder bereits getätigt hat, wird sich jedoch nicht mit den Einzelheiten einer Gründung befassen müssen. zum Ratgeber

Externe oder interne Verwaltung?

Eine Verwaltung ist nicht zwingend vorgeschrieben. Eine solche macht aber aus verschiedenen Gründen Sinn. Einerseits ist sie natürlich zuständig, den ganzen administrativen Bereich eines Hauses zu verwalten. Das heisst, Rechnungen bezahlen, Handwerker aufbieten etc. Also Arbeiten, die für den einzelnen Eigentümer allenfalls grösseren Aufwand bedeuten, für die Verwaltung aber ein Alltagsgeschäft ist. zum Ratgeber

Verwaltung

Die Verwaltung vertritt in erster Linie die Gemeinschaft gegen aussen. Für alle Belange ist sie also die erste Ansprechstelle. Sie veranlasst und überwacht beschlossene Arbeiten, überwacht aber auch, ob die Stockwerkeigentümer ihren Pflichten nachkommen. zum Ratgeber

Das Reglement

In diesem Reglement – auch Nutzungs- und Verwaltungsordnung genannt – sind die detaillierten Aufzählungen von Rechten und Pflichten des einzelnen Eigentümers festgehalten. Es regelt z.B. die Stimmrechte, die Kostenverteilung, die Versammlung, die Hausordnung etc. zum Ratgeber

Vermietung

Es gibt viele Gründe, eine Wohnung im Stockwerkeigentum zu vermieten. Die häufigsten sind, dass der Arbeitsort gewechselt werden muss, man die Wohnung aber noch nicht verkaufen will. Es ist aber auch durchaus denkbar, dass man eine Wohnung als Anlage kauft, diese vermietet und erst später selber bewohnt. zum Ratgeber

Rechte und Pflichten

Ein einzelner Eigentümer hat innerhalb der Gemeinschaft in erster Linie das Recht, seine Sonderrechte so zu benutzen, wie es ihm beliebt. zum Ratgeber

Erneuerungsfonds

Der Erneuerungsfonds stellt eine Art Sparkonto für die Gemeinschaft dar. Im Gesetz ist er nicht ausdrücklich geregelt, er muss also nicht unbedingt errichtet werden. Sieht ein Reglement einer Gemeinschaft diesen Fonds aber vor, muss er eingerichtet werden. zum Ratgeber

Der Ausschuss

Der Ausschuss ist das Verbindungsglied zwischen den Eigentümern und der Verwaltung. Er hat vor allem beratende und unterstützende Funktionen. zum Ratgeber

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