Abschaffung des Eigenmietwerts – so nicht! – Casafair

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Dem vor­lie­gen­den Reform­pro­jekt des Stän­de­rats erteilt Casafair eine Absage. Die Abschaf­fung des Eigen­miet­werts wird vom Ver­band unter­stützt, wenn par­al­lel die damit ver­bun­de­nen Steu­er­ab­züge voll­stän­dig abge­schafft wer­den. Eine ein­sei­tige Begüns­ti­gung von Per­so­nen mit hohen Ein­kom­men kommt nicht in Frage.

Casafair hat sich für die Abschaf­fung des Eigen­miet­werts aus­ge­spro­chen – wenn sie voll­stän­dig und ohne wei­tere Abzüge umge­setzt wird. Der Eigen­miet­wert folgt zwar als fik­ti­ves Ein­kom­men steu­er­tech­nisch einer kor­rek­ten Logik als Anla­ge­ren­dite. Die Umset­zung in den Kan­to­nen erfüllt aller­dings kaum die gesetz­li­chen Vor­ga­ben. Der Eigen­miet­wert benach­tei­ligt ins­be­son­dere ältere Hauseigentümer*innen, die die Hypo­the­ken für ihr selbst­be­wohn­tes Wohn­ei­gen­tum voll­stän­dig zurück­be­zahlt haben.

Die steu­er­li­che Abzüge für ener­ge­ti­sche Sanie­run­gen sind durch gezielte För­der­bei­träge zu erset­zen. Von steu­er­li­chen Abzü­gen pro­fi­tie­ren die hohen Ein­kom­men viel stär­ker. Zudem kann die Mie­ter­schaft bei einer Miet­zins­er­hö­hung nur bei För­der­bei­trä­gen die ent­las­tende Berück­sich­ti­gung einfordern.

Casafair setzt sich für die Abschaf­fung des Eigen­miet­werts ein, wenn par­al­lel dazu die Eigentümer*innen keine Abzüge machen kön­nen. Denn alle Steu­er­aus­fälle müs­sen letzt­lich durch die All­ge­mein­heit mit höhe­ren Abga­ben getra­gen werden.



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