Ein Mieterwechsel steht an und damit rückt das Thema Wohnungsabgabe in den Vordergrund. Zeit für die Vorbereitung.
Am Ende des Mietverhältnisses zieht die Mieterschaft aus – so weit, so klar. In der Praxis stellt sich die Frage, wann genau denn die Wohnungsabgabe stattfinden soll. Gemäss Gesetz müssen die Mietenden am letzten Tag der Mietdauer zur Geschäftszeit das Objekt zurückgeben.
In vielen Mietverträgen ist die Abgabe bis spätestens am Mittag des darauffolgenden Tages vorgesehen. Es lohnt sich, den/die ausziehende Mieter*in zu fragen, wann er/sie für die Abgabe bereit ist. Allenfalls entsteht dadurch eine kleine Lücke von ein paar Tagen bis zum Beginn des neuen Mietvertrags, in der man kleinere Unterhaltsarbeiten ausführen lassen kann.
Der/die Vermieter*in sendet dem/der Mieter*in vorgängig eine auf das Objekt angepasste Checkliste, damit möglichst wenig vergessen wird. Immer wieder sind Details unklar, etwa ob zum Beispiel die Rollläden innen und aussen gereinigt werden müssen und ob es reicht, den Estrich besenrein abzugeben. Ein Hinweis auf den «kleinen Unterhalt» hilft zu vermeiden, dass die ausziehende Mieterschaft nachträglich noch diversen Kleinkram erledigen oder nachliefern muss. Ebenfalls kann erwähnt werden, dass die ausziehende Mieterschaft ein paar Reinigungsutensilien für allfällige Nachreinigungen zur Abgabe mitbringen soll.
Der Termin für die Wohnungsabgabe muss so gewählt werden, dass auch bei düsterem Wetter und frühem Einbruch der Dunkelheit genügend natürliches Licht vorhanden ist. Im Winter können das wenige Stunden tagsüber sein. Falls das nicht möglich ist, empfiehlt es sich, eine tragbare Lichtquelle mitzunehmen.
Der/die Vermieter*in kann der ausziehenden und der einziehenden Mieterschaft einen Terminvorschlag machen und sich diesen bestätigen lassen. Sind beide gleichzeitig vor Ort, können allfällige unterschiedliche Ansichten – etwa was die Reinigung betrifft – direkt diskutiert werden.



